Auskoppelung der letzten beiden Kapitel aus der Broschüre „‘Nakba 2.0?‘ – Israel: ethnische Säuberung als politisches Programm und die deutsche Staatsräson“
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Klagen gegen Israel bzw. Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) bzw. dem Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) und den Fragen, wie verantwortlich deutsche Regierungen tatsächlich mit den Tätern des Holocaust umgegangen sind und wofür sich Deutschland eventuell noch in Zukunft nach internationalem Recht verantworten muss, bieten wir diese Auszüge aus unserer Broschüre gesondert an:
Zur deutschen Verantwortung für den Holocaust und seine Folgen
Auch Kanzler Scholz stellte zehn Tage nach dem Massaker der Hamas am 17.10.2023 fest: „Die deutsche Geschichte und unsere aus dem Holocaust erwachsene Verantwortung machen es uns zu unserer Aufgabe, für die Existenz und die Sicherheit des Staates Israel einzustehen.“1 Das gilt nach einem Beschluss des Bundestages sogar als Staatsräson. „Das ist einmalig in der Welt, sagt die Rechtstheoretikerin Marietta Auer, Direktorin Rechtstheorie des Max-Planck-Instituts in Frankfurt am Main: Staatsräson bedeute eigentlich, das Überleben des eigenen Staates stehe über allem oder werde über alles gestellt. ‚Und das Interessante hier ist, dass stellvertretend das Überleben eines anderen Staates zur eigenen Staatsräson gemacht wird.‘ Auer betont, dass es sich dabei um einen politischen, keinen rechtlichen Begriff handle.“2
Hätte die oberste Verantwortung nicht sein müssen, die Verantwortlichen für den beispiellosen Massenmord (und andere Opfer des deutschen Faschismus) zu verfolgen und schonungslos zu verurteilen? Genau das geschah aber nicht.
——
1 www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressestatement-von-bundeskanzler-scholz-anlaesslich-seines-besuchs-im-staat-israel-am-17-oktober-2023-in-tel-aviv-2230822
2 www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/deutsche-staatsraeson-was-bedeutet-das-eigentlich,TtnrdpA