Bodentruppen in die Ukraine?

Opfer für einen erneuten Versuch, das russische „Böse“ durch das „westliche Gute“ zu besiegen? – Nein Danke!

Frankreichs Präsident Macron erklärte am 26. Februar 2024, er wolle nicht ausschließen, dass Frankreich mit Boden­truppen in den Ukraine-Krieg eingreifen würde. Auch Kampftruppen sind Bodentruppen.

Als Grund nannte er, dass möglicherweise nur so eine Niederlage der Ukraine verhindert werden könne. Ein Sieg Russ­lands, d. h. die erzwungene Anerkennung der territorialen Gewinne Russlands, würde den Appetit Russlands steigern, die gesamte Ukraine, die baltischen Länder, Polen und schließlich auch Deutschland anzugreifen. Oder, wie Macron sagte, man müsse einem Land, das keine Grenzen respektiert, Grenzen aufzeigen.1 Macron ist Oberbefehlshaber der französischen Streitkräfte. Sein Vorstoß richtete sich an die Staaten der EU, nicht an die NATO.

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Von selbst erschaffenen „Monstern“ und längst gefassten Zerstörungszielen

Unsere A5-Broschüre „‘Nakba 2.0?‘ Israel: ethnische Säuberung als politisches Programm und die deutsche Staatsräson“ erfreut sich für uns überraschender Nachfrage. Wir haben eine dritte Ausgabe von 200 Stck. in Auftrag gegeben, die in der KW 7 ausgeliefert wird.

In Ergänzung zu unserer Schrift wollen wir hier folgende Fragen aufgreifen:

  1. Ist die Zerschlagung der Hamas tatsächlich das Hauptziel der israelischen Regierung und welche Rolle spielt die UNRWA dabei?
  2. Warum gibt es überhaupt eine UNRWA? Warum steht sie jetzt im internationalen Fadenkreuz?
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„Nakba 2.0?“

Israel: ethnische Säuberung als politisches Programm und die deutsche Staatsräson

Vorbemerkung

In der Broschüre wird sehr oft von „Flüchtlingen“ gesprochen. Das rührt von der Übersetzung des englischen Wortes „refugees“ her. Es ist dieser Begriff, der von den Organisationen der Vereinten Natio­nen und deshalb auch in der Fachliteratur für die Palästinenserinnen und Palästinenser benutzt wird, die eben nicht freiwillig ihre Heimat verlassen haben, sondern mit Waffengewalt und Terror VERTRIEBEN wurden. Es handelt sich al­so genau besehen immer um Vertriebene.
Die erste große Vertreibung (über 750.000) am Vorabend sowie unmittelbar nach der Staatsgründung Israels wird von den Betrof­fenen „Nakba“ genannt, was auf arabisch so viel wie Katastrophe bedeutet.

Palästinenser – Volk von Flüchtlingen und Vertriebenen

Die Wurzeln des heutigen Nahostkonflikts liegen in den Umständen der Staatsgründung Israels. Diese Um­stände führten dazu, dass das palästinensische Volk seither zum größten Teil ein Volk von Geflüch­teten bzw. Vertriebenen und ihren Nachkommen ist. Sie leben vor allem im Gazastreifen, im Westjordanland und in den dortigen Flüchtlingslagern sowie in denen Libanons, Syriens und Jorda­niens (58 Lager). Insgesamt sind es über zehn Millionen Menschen von (nach Angaben des Palästi­nensischen Zentralbüros für Statistik) welt­weit 13,8 Millionen Palästinensern Mitte 2021. Die Ursa­chen für diese untragbare Entwicklung zu verste­hen, kann dazu beitragen, Lö­sungen zu finden, es sei denn Vorverurteilungen von Israelkritik als „Antisemi­tismus“, Beschimpfungen und Systeme falscher Behaup­tungen behalten die Oberhand. Wir lehnen es ab, sich zwischen „pro­israelisch“ oder „propalästinensisch“ entscheiden zu müssen, oder an­ders gesagt: zwi­schen einer rechtsradikal-bis-fa­schistischen israeli­schen Regierung, die weiterhin das Ziel eines archaisch-re­ligiösen Eretz-Israel in alttestamentlichen Grenzen verfolgt, und dem archa­isch-religiösen Dschihad (dem „Heili­gen Krieg“) der Hamas für einen islamischen Staat in Palästina.

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Das Bürgergeld ist im Visier

Goldene Hängematte für Arbeitslose - KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Foto KLARtext: Goldene Hängematte für Arbeitslose – KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Gegenwärtig erleben wir mal wieder eine Kampagne gegen „die faulen Armen“. Das Bürgergeld ist im Visier. Es wird behauptet, viele Erwerbstätige wollten nicht mehr arbeiten. Sie hingen lieber in der Hängematte des Bürgergeldes ab und peppten ihr Einkommen eventuell noch durch Schwarzarbeit auf. Grund dafür: Das Bürgergeld sei zu hoch und der Abstand zwischen dem Arbeitslohn und dem Bürgergeld stimme nicht mehr. Das Lohnabstandsgebot sei verletzt.

Einen Auftakt zu der Kampagne in der Presse bildete ein Artikel von Dietrich Creutzberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September. Darin wird eine Vergleichsrechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wiedergegeben zwischen dem Anspruch auf Bürgergeld für eine Familie mit zwei heranwachsenden Kindern und einer gleich großen Familie, die von dem Mindestlohn von 12 Euro bei einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden lebt.

Die Bürgergeldfamilie erhält danach als Regelentgelt 1.742 Euro. Dazu 1.190 Euro Miet- und Heizkosten in Hamburg für eine Wohnung mit 95 m². Zusammen also 2.932 Euro.

Der Erwerbstätige bekommt 1.585 Euro netto aus dem Arbeitslohn. Kindergeld sind 500 Euro. Als Wohngeld erhält er 793 Euro Mietzuschuss. Insgesamt ergibt das 2.878 Euro, also 54 Euro weniger als der Bezieher von Bürgergeld. Dann behauptet Creutzberg, der Erwerbstätige habe Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Damit erhielte er zwar ein um 378 Euro höheres Gesamteinkommen als der Bürgergeldhaushalt, das sei aber, so folgert Creutzberg, als „Arbeitsanreiz“ zu wenig. Die Menschen flüchteten lieber in das Bürgergeld. Zur Festigung dieser These liefert die FAZ nun regelmäßig dubiose Berichte von Unternehmern, die diese These aus „eigener Erfahrung“ untermauern sollen.

Die Zahlen von Creutzberg sind in zwei Punkten zu kritisieren:

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Übertritt der Krim zu Russland 2014: Selbstbestimmungsrecht oder Annexion?

Unser erster Blog-Beitrag nach Auflösung des KLARtext-Vereins enthält einen chronischen Abriss der zahlreichen Versuche der Krim seit 1991, ihre Selbstverwaltungsrechte auf dem Boden der Ukraine zu stärken bzw. eine Wiedervereinigung mit Russland anzustreben. Der gewaltsame Sturz der Regierung Janukowytsch im Februar 2014 machte alle Hoffnungen auf Anerkennung einer umfangreicheren Autonomie zunichte. Er führte seinerseits zum Sturz der Kiew verpflichteten Regierungsbehörde auf der Krim und zu einem Referendum, das sich klar gegen den Verbleib in der Ukraine und für den Wiederanschluss an Russland aussprach.


Die Einschätzung des Westens, es hätte sich bei dem 2014 erfolgten Anschluss der Krim an Russ­land um eine Annexion gehandelt, war die Begründung für die folgenden Wirtschafts-Sanktionen. Was aber, wenn der Beitritt zu Russland ein legitimer Ausdruck des Völkerrechts in Form des Selbstbe­stimmungsrechts der Völker gegen die Unterdrückung nationaler Minderheiten war?

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