Sozialpolitik in Zeiten der Kriegsvorbereitung

von Tobias Weißert

Seit Jahren schon fordern bürgerlichen Ökonomen im Interesse der  großen Wirtschaftsverbände grundlegende „Reformen“ des in ihren Augen überbordenden Sozialstaats. Jetzt werden die Forderungen zum wissenschaftlichen und publizistischen Trommelfeuer. Der Cheftheoretiker des Paritätischen Wohlfahrtsverbands schrieb dazu abwehrend: „Geld ist genug da!“ Die Frage ist: Für wen? Für die Unternehmer und die Reichen des Landes gibt es nichts mehr zu verteilen. Ihnen selbst, so fühlen sie, steht das Wasser am Hals. Mit einer verfehlten Energiepolitik, einer militanten und teuren Kriegsunterstützung und zuletzt einem gigantischen Aufrüstungsprogramm haben sie sich in eine lange lange Rezession gewirtschaftet. Um daraus herauszukommen und die Renditen wieder steigen zu lassen, greifen sie nun nach den soziale Besitzständen der Bevölkerung. Hier wollen sie sparen, was das Zeug hält. Wir müssen uns auf heftige Abwehrkämpfe vorbereiten.

Im Folgenden soll gezeigt werden mit welchen Angriffen wir rechnen müssen. Zum Schluss werden Überlegungen angestellt, wie die Lohnabhängigen sich zur Wehr setzten könnten.

Es sind vier Sachverhalte, die eine vernünftige Sozialpolitik im Interesse der Versicherten gegenwärtig nahezu unmöglich machen:

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Das Bürgergeld ist im Visier

Goldene Hängematte für Arbeitslose - KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Foto KLARtext: Goldene Hängematte für Arbeitslose – KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Gegenwärtig erleben wir mal wieder eine Kampagne gegen „die faulen Armen“. Das Bürgergeld ist im Visier. Es wird behauptet, viele Erwerbstätige wollten nicht mehr arbeiten. Sie hingen lieber in der Hängematte des Bürgergeldes ab und peppten ihr Einkommen eventuell noch durch Schwarzarbeit auf. Grund dafür: Das Bürgergeld sei zu hoch und der Abstand zwischen dem Arbeitslohn und dem Bürgergeld stimme nicht mehr. Das Lohnabstandsgebot sei verletzt.

Einen Auftakt zu der Kampagne in der Presse bildete ein Artikel von Dietrich Creutzberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September. Darin wird eine Vergleichsrechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wiedergegeben zwischen dem Anspruch auf Bürgergeld für eine Familie mit zwei heranwachsenden Kindern und einer gleich großen Familie, die von dem Mindestlohn von 12 Euro bei einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden lebt.

Die Bürgergeldfamilie erhält danach als Regelentgelt 1.742 Euro. Dazu 1.190 Euro Miet- und Heizkosten in Hamburg für eine Wohnung mit 95 m². Zusammen also 2.932 Euro.

Der Erwerbstätige bekommt 1.585 Euro netto aus dem Arbeitslohn. Kindergeld sind 500 Euro. Als Wohngeld erhält er 793 Euro Mietzuschuss. Insgesamt ergibt das 2.878 Euro, also 54 Euro weniger als der Bezieher von Bürgergeld. Dann behauptet Creutzberg, der Erwerbstätige habe Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Damit erhielte er zwar ein um 378 Euro höheres Gesamteinkommen als der Bürgergeldhaushalt, das sei aber, so folgert Creutzberg, als „Arbeitsanreiz“ zu wenig. Die Menschen flüchteten lieber in das Bürgergeld. Zur Festigung dieser These liefert die FAZ nun regelmäßig dubiose Berichte von Unternehmern, die diese These aus „eigener Erfahrung“ untermauern sollen.

Die Zahlen von Creutzberg sind in zwei Punkten zu kritisieren:

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