Mit der Staatsgründung und „der Aufnahme Israels in die UNO haben sie sich verpflichtet, die UNO-Charta und das Völkerrecht anzuerkennen und es verpflichtend auch durchzuführen. Allerdings muss man sagen, seit dem Datum haben sich die Israelis nie um das Völkerrecht gekümmert. Es gibt keinen Staat, der so viel wegen Rechtsverletzung verurteilt worden ist durch die UNO Generalversammlung. Im Sicherheitsrat gelang das nie, weil ihm immer die USA zur Seite sprang.“ Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, 11.3.24, Club Voltaire.
Im Zusammenhang mit Israels Vergeltungskrieg auf die Massaker des 7. Oktober hin sahen sich Kanzler Scholz und US-Präsident Biden Israel zwar genötigt, Israel aufzufordern, das Völkerrecht zu beachten. Im gleichen Atemzug versicherte Scholz aber, er habe „keinen Zweifel, dass die israelische Armee die Regeln des Völkerrechts beachte.“ Die Fakten allerdings lassen keine Zweifel daran, dass das Gegenteil der Fall ist.
Wie eklatant die Verstöße im laufenden Gaza-Krieg sind, wird in der Klageschrift Südafrikas an den Internationalen (UN-)Gerichtshof (IGH) überdeutlich, die Norman Paech in seinem Vortrag erläutert hat. Entscheidend für den Völkermord-Vorwurf dabei sind nicht nur das Ausmaß der Kriegsverbrechen, sondern eben die politische Absicht, mit der sie begangen wurden und werden. Dazu haben die Kläger aus Südafrika entsprechende Absichtsäußerungen israelischer Staatsbeamter und anderer Personen ausführlich im Abschnitt D des Kapitels III ihrer Klageschrift aufgeführt, den wir hier in einer deutschen Übersetzung (Quelle: Sand im Getriebe) dokumentieren. Darin heißt es:
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