Das Bürgergeld ist im Visier

Goldene Hängematte für Arbeitslose - KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Foto KLARtext: Goldene Hängematte für Arbeitslose – KLARtext-Aktion vor dem hessischen Landtag 1993

Gegenwärtig erleben wir mal wieder eine Kampagne gegen „die faulen Armen“. Das Bürgergeld ist im Visier. Es wird behauptet, viele Erwerbstätige wollten nicht mehr arbeiten. Sie hingen lieber in der Hängematte des Bürgergeldes ab und peppten ihr Einkommen eventuell noch durch Schwarzarbeit auf. Grund dafür: Das Bürgergeld sei zu hoch und der Abstand zwischen dem Arbeitslohn und dem Bürgergeld stimme nicht mehr. Das Lohnabstandsgebot sei verletzt.

Einen Auftakt zu der Kampagne in der Presse bildete ein Artikel von Dietrich Creutzberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September. Darin wird eine Vergleichsrechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft wiedergegeben zwischen dem Anspruch auf Bürgergeld für eine Familie mit zwei heranwachsenden Kindern und einer gleich großen Familie, die von dem Mindestlohn von 12 Euro bei einer Arbeitswoche von 38,5 Stunden lebt.

Die Bürgergeldfamilie erhält danach als Regelentgelt 1.742 Euro. Dazu 1.190 Euro Miet- und Heizkosten in Hamburg für eine Wohnung mit 95 m². Zusammen also 2.932 Euro.

Der Erwerbstätige bekommt 1.585 Euro netto aus dem Arbeitslohn. Kindergeld sind 500 Euro. Als Wohngeld erhält er 793 Euro Mietzuschuss. Insgesamt ergibt das 2.878 Euro, also 54 Euro weniger als der Bezieher von Bürgergeld. Dann behauptet Creutzberg, der Erwerbstätige habe Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Damit erhielte er zwar ein um 378 Euro höheres Gesamteinkommen als der Bürgergeldhaushalt, das sei aber, so folgert Creutzberg, als „Arbeitsanreiz“ zu wenig. Die Menschen flüchteten lieber in das Bürgergeld. Zur Festigung dieser These liefert die FAZ nun regelmäßig dubiose Berichte von Unternehmern, die diese These aus „eigener Erfahrung“ untermauern sollen.

Die Zahlen von Creutzberg sind in zwei Punkten zu kritisieren:

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Armutsförderung in der Pandemie

Vortrag von Rainer Roth
zum 10-jährigen Bestehen des Erwerbslosenvereins REGE, Reinheim

Armutsförderung und Pandemie

Die Armut von Lohnabhängigen fördert die Verbreitung von Sars-CoV-2 sowie die damit verbunde­nen Erkrankungen und Todesfälle massiv. Umgekehrt verschlechtern viele Maßnahmen, mit denen das Virus bekämpft wird, ihrerseits die prekäre Lage unterer Schichten noch mehr. Eine herausra­gende Rolle spielt dabei die Schließung von Schulen (und Kindergärten). Sie ist vielleicht die härtes­te und folgenreichste Lockdown-Maßnahme. Sie traf 14-15 Millionen Kinder und ihre Familien schwer, aber besonders die aus unteren Schichten.

Vortrag im pd-Format (8 Seiten DIN A4) weiterlesen

Foto oben: © shuttestock 1678400872

Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 416 Euro!

Flugblatt (pdf) herunterladen

4,77 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2018 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen zu. So „viel“ geben nämlich die untersten 15 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Essen und Trinken aus: pro Tag 4,16 Euro für Nahrungsmittel und 61 Cent für Getränke.

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Lohnabstandsgebot und Mehrbedarf für Erwerbstätige

Es ist öfter zu hören, dass mit den Forderungen nach einem Eckregelsatz von mindestens 600 Euro, einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro (steuerfrei) sowie einer Mindestrente von 1.000 Euro ein Lohnabstandsgebot vertreten und umgesetzt würde. Erwerbslose bzw. RentnerInnen hätten doch die gleichen Bedürfnisse wie Erwerbstätige; einen Unterschied zu machen sei eine Diskriminierung.

Diese Ansicht verkennt, dass das im SGB II (Hartz IV) früher enthaltene Lohnabstandsgebot die untersten Löhne zum unumstößlichen Maßstab für das Regelsatzniveau gemacht hat und damit dessen Senkung zum Ziel hatte. Weiterlesen

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