Mindestlohn – Rentenniveau
Die Bundesregierung hat erklärt, dass Lohnabhängige mit einem Bruttostundenlohn von 11,68 Euro eine Nettorente in Höhe des durchschnittlichen Niveaus der Grundsicherung erzielen, wenn sie 45 Jahre arbeiten. Die Linke im Bundestag nutzt das, um den Eindruck zu erwecken, dass der seit neuestem geforderte Mindestlohn von 12 Euro aus der Grundsicherung herausführt (http://linksfraktion.de/nachrichten/nahles-ministerium-mindestens-11-68-euro-stundenlohn-sind-noetig-armutsfeste-rente/) . Das stimmt so nicht, denn der sogenannte Standardrentner mit seinen 45 Versicherungsjahren ist eine Fiktion. Standard ist eine wesentlich niedrigere Anzahl von Versicherungsjahren. Ferner geht die Bundesregierung von einer Warmmiete von 321 Euro mtl. aus.
Das ist nicht die Warmmiete des Standardrentners, sondern die durchschnittliche Warmmiete von Grundsicherungs-BezieherInnen, also ebenfalls eine Fiktion.
Im Folgenden Berechnungen, wieviele Versicherungsjahre bei welchem Bruttostundenlohn Vollzeitbeschäftigte bei einer 38,5-Stundenwoche arbeiten müssten, um eine Nettorente auf dem Niveau der Grundsicherung bzw. auf einem Niveau von zehn Prozent darüber zu erzielen.
Grundsicherungsniveau netto 3. Quartal (Juli-September) 2015
404 Euro Regelsatz
plus 321 Euro Warmmiete (September 2015)
plus 67 Euro Mehrbedarfe
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788 Euro netto* oder
884 Euro brutto**
Die Bundesregierung nennt die 788 Euro Bruttobedarf, weil das anzurechnende Einkommen abgezogen werden muss, um zum Nettobedarf der Grundsicherung zu kommen. In der Rentenversicherung stellt dieser Bruttobedarf jedoch die Nettorente dar.
Bruttodurchschnittsentgelt RV 2016 36.267 Euro Entgeltpunkt West ab 1. Juli 2016 30,45 Euro bei durchschnittlichem Jahresentgelt Entgeltpunkt Ost ab 1. Juli 2016 28,66 Euro bei durchschnittlichem Jahresentgelt
Mindestlohn 8,50 Euro und Grundsicherungsniveau mtl. 1.420 Euro
jährl. 17.040 Euro oder 47 % von 36.267 Euro 47 % von 30,45 Euro 14,31 Euro Rente brutto pro Versicherungsjahr. Um auf das Niveau der GS von 884 Euro brutto zu kommen, muss man 62 Jahre arbeiten.
Mindestlohn 10 Euro und Grundsicherungsniveau mtl. 1.670 Euro
jährl. 20.040 Euro oder 55,26 % von 36.267 Euro
55,26 % von 30,45 Euro sind 16,75 Euro brutto pro Versicherungsjahr
Um auf das Niveau der GS von 884 Euro brutto zu kommen, muss man 53 Jahre arbeiten.
Mindestlohn 12 Euro und Grundsicherungsniveau mtl. 2.004 Euro
jährl. 24.048 Euro oder 66,3 % von 36.267 Euro. 66,3 % von 30,45 Euro sind 20,20 Euro. Um auf das Niveau der GS von 884 Euro brutto zu kommen, muss man 44 Jahre arbeiten.
Grundsicherungsniveau mit 40 statt 45 Versicherungsjahren
Um mit 40 Versicherungsjahren das Niveau der durchschnittlichen Grundsicherung von 884 Euro brutto zu erreichen, braucht man einen Entgeltpunkt von 22,10 Euro oder 72,6 % von 30,45 Euro
Der Bruttolohn muss also jährlich 72,6 % von 36.267 Euro betragen oder 26.330 Euro bzw. monatlich 2.194 Euro, d.h. bei einer 38,5 Stundenwoche 13,14 Euro brutto.
10 Prozent mehr als das Grundsicherungsniveau mit 40 Versicherungsjahren
Wenn die Altersrente jedoch z.B. nur 10 % höher sein soll als das Niveau der Grundsicherung, müsste sie gegenwärtig 867 Euro netto bzw. rund 970 Euro brutto betragen.
Der Entgeltpunkt müsste dann 24,25 Euro oder 79,6 % des Entgeltpunkts bei durchschnittlichem Jahresentgelt betragen. Das Bruttojahresentgelt müsste 28.868 Euro betragen (79,6 % von 36.267). Das entspricht 2.406 Euro mtl. oder 14,40 Euro/Std.
Um ein Niveau von zehn Prozent oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung zu erhalten, müsste bei einer Warmmiete von 321 Euro und vierzig Versicherungsjahren ein Bruttolohn von 14,40 Euro gezahlt werden. Bei höheren durchschnittlichen Warmmieten entsprechend mehr. Es ist also eher von rund 15 Euro brutto auszugehen, um deutlich aus dem Grundsicherungs-Niveau herauszukommen.
Aus all dem folgt, dass der gesetzliche Mindestlohn selbst mit einer Höhe von 12 Euro brutto für die große Mehrheit der Personen mit den tatsächlichen Versicherungsjahren nicht aus dem Niveau der Grundsicherung herausführt, das sie auch hätten, wenn sie niemals gearbeitet hätten.
(* https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_BQ_2015_DurchschnBetrVerschMerkmale.html
** 884 Euro – 7,3 % KV plus 1,1 % Zusatzbeitrag und 2,35 % PflV= 788 Euro netto; Lohnsteuern fallen bei diesem Betrag nicht an).
Rainer Roth 21. September 2016