Schlagwort Existenzminimum

Mindestrente – Jetzt!

Die Lage: Ernst

Der Reichtum in Deutsch­land steigt. Die Armut eben­falls. Besonders stark wächst sie im Alter. 2017 betrug die durch­schnittliche Altersrente für Neuzugänge in Deutsch­land 873 Euro netto, für Frauen gerade mal 716 Euro. Das bedeutet: Viele Millionen RentnerInnen und Rentner beziehen bereits heute Armutsrenten.

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Gesetzlicher Mindestlohn 12 Euro, steuerlicher Grundfreibetrag 15.000 Euro

Begründung für eine veränderte Forderung ab 2019

Bisher haben wir die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro aufgestellt, der als Existenzminimum steuerfrei zu sein habe.
Wir sind dabei von alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ausgegangen, die 38,5 Stunden in der Woche bzw. 167 Stunden im Monat arbeiten.

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Rhein-Main-Bündnis: Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
Mindestrente, Mindestlohn, Hartz-IV-Eckregelsatz:

Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

I. Die Linke fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ab diesem Betrag, so der Entwurf zum Wahlprogramm, soll in der Regel eine Rente von mehr als 1.050 Euro netto erzielt werden können.

Das ist falsch. Weiterlesen

Diskussion um Grundfreibetrag: kleinkrämerisch und angesichts des Auftriebs der AfD unklug?

Rainer Roth hat an den DGB-Bundesvorstand zu Händen von Stefan Körtzell geschrieben und um Auskunft gebeten, wie der DGB die Höhe von 11.000 Euro festgesetzt hat und ob der DGB davon ausgeht, dass Erwerbstätige einen Mehrbedarf haben, der steuerfrei zu stellen ist. Im Auftrag von Körtzell antwortete Raoul Didier, der die Fragen nicht beantwortete. Didier erklärte, man solle sich mit anderen Fragen wie z.B. Armut usw. beschäftigen, und über die Festsetzung der Höhe des Existenzminimums zu diskutieren, sei kleinkrämerisch, angesichts des Auftriebs der AfD unklug, Ausdruck von Anmaßung usw. usf. Hier die Mail-Korrespondenz (jüngste Mail zuerst).

Lieber Kollege Didier,

danke für die Zusendung der Stellungnahme des DGB zu einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2013. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass der Regelsatz von Alleinstehenden in Höhe von damals 374 Euro zu niedrig festgesetzt war und begründet das auf 32 Seiten mit einer Fülle von äußerst detaillierten Darlegungen, die deiner und auch meiner Meinung nach nicht kleinkrämerisch sind. Weiterlesen

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