Rhein-Main-Bündnis: Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

Rhein-Main-Bündnis: Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
Mindestrente, Mindestlohn, Hartz-IV-Eckregelsatz:

Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

I. Die Linke fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ab diesem Betrag, so der Entwurf zum Wahlprogramm, soll in der Regel eine Rente von mehr als 1.050 Euro netto erzielt werden können.

Das ist falsch.

1. Wer 12 Euro in der Stunde verdient, hat bei einer 38,5-Stundenwoche ein Jahreseinkommen von 24.048 Euro brutto. Das sind 66,3 Prozent des Durchschnittslohns der gesetzlich Rentenversicherten im Jahr 2016, der 36.267 Euro brutto ausmachte. Pro Beitragsjahr hat ein Vollzeitbeschäftigter mit 12 Euro brutto/Std. damit nur einen Entgeltpunkt von 20,19 Euro erarbeitet, 66,3 Prozent des Entgeltpunktes für den Durchschnittslohn in Höhe von 30,45 Euro (West).

Bei 45 Beitragsjahren ergibt sich daraus eine Bruttorente von 908,55 Euro. Davon gehen Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung ab im Umfang von 10,55 Prozent. Heraus kommt eine Nettorente von

812,70 Euro.

Das sind rund 240 Euro weniger als behauptet wird.

Aber auch das entspricht noch nicht der Realität. Es ist falsch, von 45 Beitragsjahren auszugehen. Die Zahl der Beitragsjahre in Deutschland betrug im Jahr 2015 durchschnittlich nur 38,5 Jahre (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2016). Wenn man die durchschnittlichen Beitragsjahre zugrunde legt, kommt ein/e Rentner/in auf

777,31 Euro brutto und

695,30 Euro netto

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto führt also im Durchschnitt zu einer Armutsrente!

2. Die Linkspartei fordert eine Mindestrente von 1.050 Euro netto. Das entspricht einer Bruttorente von 1.174 Euro.

Die Standardrente, der 45 Versicherungsjahre zugrunde liegen, betrug 2016 1.370,25 Euro brutto. Der Durchschnittslohn als Grundlage der Standardrente belief sich auf 3.022 Euro brutto im Monat. Das entsprach einem Stundenlohn von 18,09 Euro brutto, gerechnet auf der Basis einer 38,5 Stundenwoche bzw. 167 Stunden im Monat.

Um auf eine Bruttorente von 1.174 Euro zu kommen und damit auf 1.050 Euro Nettorente, benötigte man bei 45 Beitragsjahren einen durchschnittlichen Lohn von 15,50 Euro. Wollte man 1.174 Euro brutto aber mit den durchschnittlichen Beitragsjahren von 38,5 Jahren erreichen, benötigte man einen Bruttolohn von 18,01 Euro.

3. Um mit 12 Euro brutto Stundenlohn auf eine Bruttorente von 1.174 Euro zu kommen, müsste man 58 Jahre lang arbeiten.

Es ist also falsch, dass 12 Euro brutto Mindestlohn eine „armutsfeste“ Rente von 1.050 Euro netto sichern.

Es ist nicht falsch, eine Mindestrente von 1.050 Euro zu fordern. Es ist schlimm, dass die Löhne in bedeutendem Umfang nicht ausreichen, eine die Existenz sichernde Rente im Alter zu ermöglichen. Deswegen ist die Einführung einer Mindestrente absolut notwendig.

Es ist aber falsch zu behaupten, dass ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro brutto eine auskömmliche Rente sichern könnte.

II.

1. Um die Rente wieder auf eine den Lebensstandard sichernde Höhe zu bringen, fordert die Linkspartei die Anhebung der Rente auf 53 % des Nettolohns ohne Steuern. 2015 betrug dieser Prozentsatz 47,7 Prozent.

Wenn man von der Standardrente ausgeht – und das tut die Linkspartei-, dann erhöht sich dadurch die Standardrente für das Jahr 2015 von 1.300,10 Euro brutto auf 1.445 Euro brutto. Das ergäbe eine Standardrente von 1.293,11 Euro netto.

Anders sieht es aus, wenn man statt der Standardrente die wirkliche durchschnittliche Rente nimmt. 2015 betrug diese 941,31 Euro brutto. Erhöht man die Durchschnittsrente auf 53 Prozent, erhält man eine

Bruttorente von 1.045,90 Euro und eine

Nettorente von 935,57 Euro

Die Forderung, die Rente auf 53 % anzuheben, bewirkt also eine Durchschnittsrente, die unterhalb der gesetzlichen Mindestrente liegt, die die Linkspartei fordert. Ein großer Teil der RentnerInnen müsste nach dieser Logik Mindestrente beziehen.

2. Das Problem hat seine Ursache darin, dass die Linkspartei an der Standardrente von 45 Versicherungsjahren festhält. 45 Jahre sind für die Mehrheit der RentnerInnen unerreichbar und auch ein lebenslanges Durchschnittseinkommen wird von der Mehrheit nicht erreicht. Deswegen ist diese Standardrente irreführend und illusorisch. Wir fordern, dass die Standardrente nach 40 Arbeitsjahren erreicht werden muss. Dadurch stiege die auf 53 % angehobene neue Standardrente auf 1.627 Euro brutto bzw. 1.443,67 Euro netto.

Die durchschnittliche Nettorente betrüge unter diesen Bedingungen 1.052,50 Euro. Das entspräche in etwa der Forderung nach einer Mindestrente und zeigt, dass die Forderung einer Anhebung auf 53 % ungenügend ist.

3. Wir fordern, dass für eine den Lebensstandard sichernde Rente mindestens 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns erreicht werden müssten. Damit greifen wir das seit 1957 geltende Rentenziel wieder auf. Die Linkspartei bleibt deutlich darunter.

Legt man den von der Rentenversicherung angegebenen Durchschnittslohn von im Jahre 2016 3.022 Euro brutto zugrunde, erhält man einen Nettolohn von 1.927 Euro. 70 % davon ergeben 1.349 Euro. Um diesen Betrag nach der heutigen Systematik zu erreichen, müsste der Rentenabstand zum Nettolohn ohne Steuern auf 56,2 % angehoben werden. Die Anhebung auf 53 % ergäbe nur einen Wert von 1.270 Euro oder 66 Prozent vom Nettolohn. Das sind immerhin 79 Euro weniger.

Zusammenfassung:

Mit 12 Euro Stundenlohn ist keine Nettorente von 1.050 Euro zu erreichen.

Die Standardrente nach 45 Arbeitsjahren ist unrealistisch. Sie muss mit 40 Arbeitsjahren erreichbar sein.

Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 % ist unzureichend. Um die alte Forderung nach 70 Prozent des Nettolohns zu erfüllen, wären mindestens 56,2 % erforderlich.

Die Linkspartei verharmlost mit ihren Forderungen das Rentenproblem. Um 1.050 Euro Nettorente zu erzielen, benötigt man 45 Jahre lang einen Stundenlohn von 15,50 Euro.

II.

Die sozialpolitischen Forderungen der Partei „Die Linke“ sind in sich nicht konsistent. Sie fordert, dass der Eckregelsatz von Hartz IV auf 500 Euro angehoben werden muss. Der Eckregelsatz ist der gesetzlich anerkannte Regelsatz eines Alleinstehenden. Zusammen mit dem Bedarf für Warmmiete bildet er das staatlich anerkannte Existenzminimum. Es liegt gegenwärtig bei 735 Euro und setzt sich zusammen aus 409 Euro Regelsatz und 326 Euro Warmmiete (Zehnter Existenzminimumbericht 2016). Beide Werte sind eindeutig zu niedrig.

Wir fordern deswegen die Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro und die Anerkennung einer Warmmiete von im Bundesdurchschnitt mindestens 400 Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Diakonie gehen inzwischen davon aus, dass der Regelsatz eines Alleinstehenden mindestens 520 bzw. 560 Euro betragen müsste. Sie akzeptieren jedoch, dass 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken ausreichen sollen. Das entspricht nicht dem, was für eine gesunde Ernährung pro Tag notwendig wäre. Deswegen muss der Regelsatz eines Alleinstehenden auf mindestens 600 Euro erhöht werden. Aus dieser Bestimmung des Existenzminimums von Nicht-Erwerbstätigen leiten wir die Forderung nach einer Mindestrente von 1.000 Euro netto ab.

Die Linkspartei fordert eine Mindestrente von 1.050 Euro. Sie leitet diese Höhe aus einem Betrag von 60 Prozent des Medianeinkommens der statistisch erfassbaren Einkommen in Deutschland ab, nicht aus einer Bestimmung des notwendigen Existenzminimums anhand notwendiger Bedarfe.

Die Mindestrente ist das Existenzminimum von RentnerInnen. Legt man notwendige Lebensbedarfe zugrunde, ergäbe sich der Betrag von 1.050 Euro aus dem von der Linkspartei anerkannten Eckregelsatz von derzeit mindestens 500 Euro und einer Warmmiete von 550 Euro. Wenn man von einer durchschnittlichen Warmmiete von 400 Euro ausgeht, müsste die Linkspartei einen Eckregelsatz von 650 Euro fordern, um 1.050 Euro zu begründen.

Das Existenzminimum muss vom Bedarf abgeleitet werden und nicht von einem willkürlich festgelegten Prozentsatz eines Medianeinkommens.

III.

Erwerbstätige haben einen höheren Bedarf als RentnerInnen. Das ist ein anerkannter Grundsatz des Sozialrechts und auch des Rentenrechts. Wenn wir sagen, dass die Rente mindestens 70 % des Nettolohns betragen soll, erkennen wir an, dass RentnerInnen einen niedrigeren Bedarf haben als Werktätige. Das Erwerbsleben macht bestimmte Ausgaben unausweichlich, die Menschen nicht haben, die nicht erwerbstätig sind. Deswegen muss das Existenzminimum von Erwerbstätigen über dem Existenzminimum von nicht Erwerbstätigen liegen. Den Mehrbedarf sehen wir bei 300 Euro. Er wird in Form eines nicht auf den Bedarf anzurechnenden Freibetrags für Vollzeitbeschäftigte in dieser Höhe auch von Hartz IV anerkannt.

Das Existenzminimum eines alleinstehenden Werktätigen ist demnach 1.300 Euro (600 Euro Regelsatz, 300 Euro Mehrbedarf und bescheidene 400 Euro Warmmiete). Dieses Existenzminimum darf nicht besteuert werden. Deswegen fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn von 11 Euro. Er entspricht 1.291 Euro netto, d.h. der Höhe des Existenzminimums von Erwerbstätigen, wenn er der Lohnsteuer unterliegt und 1.454 Euro netto, wenn die Steuerfreiheit dieses Existenzminimums von Erwerbstätigen anerkannt würde.

Die Linkspartei jedoch setzt den steuerlichen Grundfreitag für Erwerbstätige auf der Basis des von ihr anerkannten Bedarfs von RentnerInnen und Erwerbslosen in Höhe von 1.050 Euro mtl. fest. So kommt sie auf 12.600 Euro jährlich. Damit unterscheidet sie sich deutlich von den bisher regierenden Parteien. Sie erkennt aber nicht an, dass Erwerbstätige einen Mehrbedarf haben und nimmt damit in Kauf, dass das Existenzminimum von Erwerbstätigen besteuert wird.

Kontakt: Tobias Weißert, Gebeschusstr. 56, 65929 Frankfurt, Tel. 069/301924

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