Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten die für den jeweiligen Betrieb geltenden Tarifverträge auch für LeiharbeiterInnen, es sei denn, dass ein anders lautender Tarifvertrag durch Gewerkschaften abgeschlossen wird. Eine Tarifgemeinschaft des DGB schließt…
Gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen!
