Begründung für eine veränderte Forderung ab 2019
Bisher haben wir die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro aufgestellt, der als Existenzminimum steuerfrei zu sein habe.
Wir sind dabei von alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ausgegangen, die 38,5 Stunden in der Woche bzw. 167 Stunden im Monat arbeiten.
4,77 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2018 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen zu. So „viel“ geben nämlich die untersten 15 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Essen und Trinken aus: pro Tag 4,16 Euro für Nahrungsmittel und 61 Cent für Getränke.
Rainer Roth hat an den DGB-Bundesvorstand zu Händen von Stefan Körtzell geschrieben und um Auskunft gebeten, wie der DGB die Höhe von 11.000 Euro festgesetzt hat und ob der DGB davon ausgeht, dass Erwerbstätige einen Mehrbedarf haben, der steuerfrei zu stellen ist. Im Auftrag von Körtzell antwortete Raoul Didier, der die Fragen nicht beantwortete. Didier erklärte, man solle sich mit anderen Fragen wie z.B. Armut usw. beschäftigen, und über die Festsetzung der Höhe des Existenzminimums zu diskutieren, sei kleinkrämerisch, angesichts des Auftriebs der AfD unklug, Ausdruck von Anmaßung usw. usf. Hier die Mail-Korrespondenz (jüngste Mail zuerst).
Lieber Kollege Didier,
danke für die Zusendung der Stellungnahme des DGB zu einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2013. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass der Regelsatz von Alleinstehenden in Höhe von damals 374 Euro zu niedrig festgesetzt war und begründet das auf 32 Seiten mit einer Fülle von äußerst detaillierten Darlegungen, die deiner und auch meiner Meinung nach nicht kleinkrämerisch sind. weiterlesen
1. Auflage, Januar 2017, Kt., 42 Seiten
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