Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 416 Euro!

Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 416 Euro!

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4,77 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2018 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen zu. So „viel“ geben nämlich die untersten 15 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Essen und Trinken aus: pro Tag 4,16 Euro für Nahrungsmittel und 61 Cent für Getränke.

Ausgaben für alkoholische Getränke erkennt die Bundesregierung nicht an. Sie rechnet die Flüssigkeitsmenge alkoholischer Getränke in Mineralwasser um. Je 1,91 Euro für Mittag- und Abendessen, 0,94 Euro für Frühstück und nichts für Zwischenmahlzeiten: mehr ist auf der Basis der EVS nicht drin.
Ein Durchschnittserwachsener im Alter von 18 bis 64 Jahren braucht rund 2.550 kcal pro Tag, um sich ausreichend ernähren und bewegen zu können.
Dafür braucht ein Mensch 3,26 Euro pro 1.000 kcal. Das ergaben Erhebungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund, fortgeschrieben auf November 2017 und unter Berücksichtigung von 8 % Schwund und Verderb (www.500-euroeckregelsatz.de/2011/05/29/29). Für 2.550 kcal braucht man 8,31 Euro pro Tag. 4,77 Euro reichen nur für 1.463 kcal. Pro Monat fehlen rund 100 Euro. Dass Hartz IV die Ernährungsausgaben armer Leute mit „Bedarf“ gleichsetzt, ist unhaltbar.

-> 416 Euro bedeuten Mangelernährung
0,72 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel!
Das schließt von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aus. Hartz-IVBezieherInnen sollen zu Hause bleiben. Sie müssen schon für ein Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr 30 bis 40 Euro drauflegen, und selbst in den wenigen Städten/Kreisen mit ‚Sozialtickets‘ liegen die Preise teilweise erheblich über dem vom Regelsatz zugestandenen Bedarfsposten. Hartz IV erkennt den Besitz eines nicht zu teuren PKW an.
Man kann ihn jedoch nicht fahren, denn Ausgaben unterer Verbrauchergruppen dafür (1,06 Euro pro Tag) werden nicht als Bedarf anerkannt. 0,32 Euro pro Tag für Besuche von Cafés oder Gaststätten
Hartz-IV-BezieherInnen sollen keine Cafés und Gaststätten besuchen. Von den Ausgaben der Haushalte der EVS für solche Besuche wird nur ein
Drittel anerkannt, nämlich die reinen Materialkosten der auswärts verzehrten Lebensmittel und Getränke. Man soll zu Hause bleiben. Zu Hause
jemanden bewirten, ist ebenfalls nicht vorgesehen.

->416 Euro bedeuten Isolation
Der Paritätische fordert inzwischen für Alleinstehende einen Regelsatz von 529 Euro, die Diakonie sogar von rund 570 Euro. Beide berücksichtigen vor allem die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deutlich stärker. Sie akzeptieren aber, dass Regelsätze von den Ausgaben einer Armutsgruppe abhängen, und damit auch Ausgaben für Ernährung, die nur Mangelernährung ermöglichen. Wir akzeptieren das nicht.
Die Bundesregierung rechnet die Ausgaben dieser Gruppe auf 416 Euro herunter, obwohl sie ohne Warmmiete schon über 531 Euro betragen. Warum sollen Hartz-IV-BezieherInnen so viel schlechter
leben als die untersten Verbrauchergruppen?

Hartz IV – Bedrohung für Millionen Beschäftigte
Allen, die arbeitslos werden, droht sehr rasch Hartz
IV und damit Mangelernährung und gesellschaftliche
Isolation. Das lehnen wir ab.

Deshalb: Mindestens 600 Euro als Eckregelsatz!

Gesetzlicher Mindestlohn:
Mindestens 11 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei!

Das Hartz-IV-Niveau zeigt, wie ärmlich das Lohnniveau von Millionen LohnarbeiterInnen in Deutschland ist. Wenn Alleinstehende in Vollzeit (38,5 Wochenstunden) 8,84 Euro/Std. brutto und 1.099 Euro/Monat netto als Mindestlohn verdienen, haben sie ab einer Warmmiete
von 383 Euro Anspruch auf Hartz IV.
Wir halten nicht 1.099 Euro, sondern 1.350 Euro netto
für das soziokulturelle Existenzminimum eines alleinstehenden,
in Vollzeit Erwerbstätigen. Es setzt sich zusammen aus 600 Euro Regelsatz plus als Durchschnitt angenommener Warmmiete in Höhe von 450 Euro plus 300 Euro Freibetrag, der den Mehrbedarf von Erwerbstätigen abdeckt.
Da dieses Existenzminimum besteuert wird, liegen Alleinstehende in Vollzeit mit 11 Euro brutto (1.299 Euro netto monatlich) noch unter dem Niveau des Existenzminimums. Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Ohne Steuerabzug würden 1.457 Euro netto bleiben.
Ein steuerfreier gesetzlicher Mindestlohn von 11 Euro erscheint hoch, ist aber äußerst bescheiden. Für Familien reicht auch das nicht, noch nicht einmal, wenn man von der jämmerlichen Höhe der aktuell gültigen Hartz-IV-Regelsätze ausgeht. Ein Ehepaar mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre) und einem Alleinverdiener hat im Januar 2018 im Bundesdurchschnitt bis zu einem Nettoeinkommen von 2.255 Euro Anspruch auf ergänzendes Hartz IV. Ihr Bedarf setzt sich zusammen aus 1.326 Euro Regelsätzen, äußerst günstigen 600 Euro Warmmiete und 330 Euro Freibetrag für Erwerbstätige. Erst ab einem Bruttolohn von 2.441 Euro monatlich oder 14,63 Euro/Std., d.h. bei gegenwärtiger Besteuerung einem Nettolohn von 1.868 Euro plus steuerfinanziertem Kindergeld von zusammen 388 Euro, kommt eine vierköpfige Familie aus Hartz IV heraus, … wenn die Warmmiete 600 Euro ist.
Das Kapital setzt verstärkt auf Lohnsenkungen. Das Hartz-IV-Niveau ist ihm noch zu hoch. Denn hier wird der Kinderbedarf, d.h. der Bedarf des Nachwuchses der Arbeitskräfte, wenigstens grundsätzlich anerkannt. Regelsatzsenkungen stehen auf der Agenda der Arbeitgeber. Erwerbstätige werden gegen Erwerbslose aufgehetzt, weil das Armutsniveau von Hartz IV noch über dem Hungerlohnniveau von Millionen liegt. Wer für Kürzungen bei Hartz IV eintritt, kämpft für die Senkung von Löhnen und für die eigene Verarmung, wenn man nach einem Jahr Erwerbslosigkeit Hartz IV beantragen muss.

Wer für einen Eckregelsatz von mindestens 600 Euro eintritt, kämpft auch für Lohnerhöhungen!

Wir hören sie jammern.
Es jammern alle, die milliardenschwere Gewinnsteuersenkungen und die Abschaffung der Vermögensteuer für nichts Besseres verwendet haben als z.B. für

  • Ausschüttungen an Aktionäre und Rückkäufe ihrer eigenen Aktien,
  • Firmenübernahmen und Finanzwetten,
  • Gewinnentnahmen aus ihren Firmen, Monatsgehälter ab 100.000 Euro, Monatspensionen ab 50.000 Euro und den entsprechenden Luxuskonsum.

Jetzt wälzen diese Leute die Folgen ihres Profitsystems auf die ganze Gesellschaft ab!
Dagegen kämpfen wir und stellen uns ihnen mit unseren Forderungen entgegen!

Unterzeichner dieser Bündnisplattform:
Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) • Erwerbslosen Forum Deutschland • KLARtext e.V. • Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne • Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB) • Tacheles e.V. • Labournet Germany • Aktive Arbeitslose Österreich • Reinheimer  Erwerbslosengemeinschaft e.V. (REGE) • Sozialforum Dortmund • DIE LINKE. Regionalverband Mecklenburg-Strelitz; KreissprecherInnenrat Göttingen/Osterode; Ortsverbände Bad Bramstedt und Umgebung,
Osterode • Kreisarbeitsgemeinschaft Weg mit Hartz IV Oberberg • Fürther Sozialforum • Montagsdemo Zeitz / Offener Runder Tisch Zeitz (ORTZ)

Die Kampagne für 600 Euro Eckregelsatz und 11 Euro gesetzlichen Mindestlohn folgt auf die Kampagne für 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro
steuerfreien gesetzlichen Mindestlohn. Diese Kampagne hatte seit 2009 erfolgreich Druck aufgebaut und offenbar dazu beigetragen, dass große
Organisationen teilweise einlenkten. Siehe Artikel auf www.mindestlohn-10-euro.de.

Organisationen, die die neue Kampagne unterstützen möchten, bitte per E-Mail an info@mindestlohn-11-euro.de. Einzelpersonen finden auf der
Internetseite www.mindestlohn-11-euro.de die Möglichkeit zum Unterzeichnen.

Stand: 17. Februar 2018

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