Armutsförderung in der Pandemie

Vortrag von Rainer Roth
zum 10-jährigen Bestehen des Erwerbslosenvereins REGE, Reinheim

Armutsförderung und Pandemie

Die Armut von Lohnabhängigen fördert die Verbreitung von Sars-CoV-2 sowie die damit verbunde­nen Erkrankungen und Todesfälle massiv. Umgekehrt verschlechtern viele Maßnahmen, mit denen das Virus bekämpft wird, ihrerseits die prekäre Lage unterer Schichten noch mehr. Eine herausra­gende Rolle spielt dabei die Schließung von Schulen (und Kindergärten). Sie ist vielleicht die härtes­te und folgenreichste Lockdown-Maßnahme. Sie traf 14-15 Millionen Kinder und ihre Familien schwer, aber besonders die aus unteren Schichten.

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Foto oben: © shuttestock 1678400872

Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 416 Euro!

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4,77 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2018 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen zu. So „viel“ geben nämlich die untersten 15 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Essen und Trinken aus: pro Tag 4,16 Euro für Nahrungsmittel und 61 Cent für Getränke.

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Lohnabstandsgebot und Mehrbedarf für Erwerbstätige

Es ist öfter zu hören, dass mit den Forderungen nach einem Eckregelsatz von mindestens 600 Euro, einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro (steuerfrei) sowie einer Mindestrente von 1.000 Euro ein Lohnabstandsgebot vertreten und umgesetzt würde. Erwerbslose bzw. RentnerInnen hätten doch die gleichen Bedürfnisse wie Erwerbstätige; einen Unterschied zu machen sei eine Diskriminierung.

Diese Ansicht verkennt, dass das im SGB II (Hartz IV) früher enthaltene Lohnabstandsgebot die untersten Löhne zum unumstößlichen Maßstab für das Regelsatzniveau gemacht hat und damit dessen Senkung zum Ziel hatte. Weiterlesen