Im Jahr 2000 wurde die Rente wegen „Berufs- und Erwerbsunfähigkeit“ gründlich reformiert. An ihre Stelle trat die Rente wegen „teilweiser oder voller Erwerbsminderung“. Neu darin ist vor allem, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nur erhält, wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Weiterlesen
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – ein besonders schweres Armutsrisiko
