8,84 Euro gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2017:
Zehn-Euro erst am St. Nimmerleinstag
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2017 um 4 % auf 8,84 Euro steigen. Die nächste Erhöhung würde zum 1.1.2019 in Kraft treten. Vier Prozent ensprechen der Steigerung des durchschnittlichen Tariflohns im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 30 Juni 2016. Diese Steigerung wird auf den gesetzlichen Mindestlohn übertragen. Der Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes wurde ausnahmsweise einbezogen, obwohl er erst nach dem 30. Juni 2016 wirksam wird, wird aber bei der nächsten Erhöhung für 2019 wieder abgezogen. Weiterlesen