Die Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG) stellt in ihrem Netzwerk-Info vom Ende April 2014 die Höhe des Mindestlohns in den Mittelpunkt der Kritik an den von der Bundesregierung beschlossenen 8,50 Euro. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2014/04/infoextra_mindestlohn.pdf – Alle Zitate sind hier nachzulesen.).
„Statt 8,50 Euro für Wenige – 12 Euro für Alle – sofort!“ soll die neue Forderung heißen. 12 Euro für Alle? Auch für die, die jetzt mehr als zwölf Euro bekommen? Die Gewerkschaftslinke strebt vermutlich nicht die Senkung aller Löhne auf zwölf Euro an. Warum aber stellt sie dann eine neue Forderung auf, die genau so aufgefasst werden kann?
Mit 12 Euro brutto gesetzlichem Mindestlohn kommt man bei einer 38,5-Stundenwoche auf einen Nettobetrag von 1.357 Euro. Mit dem von der Kampagne für 10 Euro brutto geforderten Mindestlohn kommt man auf 1.329 Euro, da wir die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns verlangen. Muss man sich wirklich wegen eines Unterschieds von 28 Euro netto faktisch aus unserer Kampagne für einen Mindestlohn von mindestens 10 Euro (lohnsteuerfrei) verabschieden, die die IVG seit ihrem Beginn 2009 mit ihrer Unterschrift unter die Bündnisplattform unterstützt hat (http://www.mindestlohn-10-euro.de/2011/04/04/eckregelsatz-hartz-iv/)?
Warum sind wir nach wie vor für zehn Euro Mindestlohn, obwohl die Forderung schon ab Ende 2004 Verbreitung fand?
Wir fassen den gesetzlichen Mindestlohn als soziokulturelles Existenzminimum eines alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten auf. Um dieses Existenzminimum zu bestimmen, gehen wir vom offiziellen Existenzminimum aus. Es besteht aus dem Lebensniveau, das durch Hartz IV für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten anerkannt wird. Wir halten jedoch einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro für erforderlich. Diese Forderung wurde zum ersten Mal im September 2005 von Klartext e.V. ausführlich begründet (http://www.klartext-info.de/flugblaetter/500_Euro_Mindestsatz_050926.pdf). Das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ hält die „Dimension des Mangels“ sogar erst mit einer Erhöhung des jetzigen Eckregelsatzes von 391 um 150 bis 170 Euro für überwunden, ohne allerdings eine konkrete Forderung daraus abzuleiten (http://www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org/positionspapier/2013050954.html). Diesem Bündnis gehören neben dem DGB u.a. auch die AWO, die Diakonie, der VdK und Attac, aber auch Tacheles e.V. und das Erwerbslosen Forum Deutschland an.
Wir halten ferner eine Warmmiete von 385 Euro für das durchschnittliche Existenzminimum eines Alleinstehenden (http://www.mindestlohn-10-euro.de/2011/04/04/vergleich-hartz-iv-niveau-eines-alleinstehenden-erwerbstatigen-mindestlohn-niveau/). Ab einem Bruttolohn von 1.200 Euro wird noch ein Betrag von 300 Euro, der den Mehrbedarf eines Erwerbstätigen abdecken soll, nicht als Einkommen angerechnet. So ergibt sich für einen Alleinstehenden ein Niveau des Existenzminimums von mindestens 1.185 Euro netto (500 plus 300 plus 385). 1.185 Euro netto entsprechen fast genau den 1.177 Euro brutto bei 10 Euro brutto. Aus diesem Grund halten wir die Forderung von mindestens zehn Euro brutto nach wie vor für gerechtfertigt. Die Formel „mindestens zehn Euro“ sorgt für die notwendige Flexibilität.
Die Aktivitäten für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro haben sichtbaren Druck ausgeübt. Die PDS entschloss sich Ende August 2005, 1.400 Euro brutto zu fordern und lehnte Lafontaines Vorschlag von 1.250 Euro ab. Ende 2005 stellte sie dann die Forderung nach 8 Euro gesetzlichem Mindestlohn in den Mittelpunkt. Der DGB entschloss sich auf seinem Bundeskongress im Mai 2006, seinen Widerstand gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aufzugeben und 7,50 Euro/Std. zu verlangen. Die SPD sah sich im März 2007 gezwungen, dem nachzugeben. Müntefering hatte noch auf dem DGB- Kongress ein Jahr vorher einen gesetzlichen Mindestlohn abgelehnt. Ab Oktober 2007 forderte die SPD dann 7,50 Euro. Auf dem Bundeskongress vom Mai 2010 erhöhte der DGB auf 8,50 Euro. Die Aktivitäten für einen Mindestlohn von zehn Euro haben so starken Druck ausgeübt, dass sich die Linkspartei dieser Forderung Ende Juni 2009 anschloss. Die Zehn-Euro-Forderung hat also eine gewisse Wirkung erzielt. An dieser Wirkung muss sie gemessen werden, nicht daran, dass sie immer noch nicht fortgeschrieben ist. Letzteres stimmt auch nicht ganz, denn die Kampagne für zehn Euro Mindestlohn fordert seit 2009 die Lohnsteuerfreiheit des Mindestlohns (siehe nächsten Abschnitt) und hat damit ihre Forderung deutlich erhöht.
Auch heute hat die Zehn-Euro-Forderung ihre Wirkung noch nicht voll entfaltet. Der Mindestlohn von 8,50 Euro, der flächendeckend bis Ende 2017 gelten soll und dann auf real unter 8 Euro gefallen sein dürfte, liegt immer noch erheblich unter zehn Euro, von der notwendigen Lohnsteuerfreiheit ganz zu schweigen. Die Große Koalition hat mit ihrem Verfahren zur Fortschreibung des 8,50 Euro Mindestlohns ab 2018 die zehn Euro auf eine ganz lange Bank geschoben. Die schnelle Einführung von zehn Euro jetzt, die ver.di verlangt, haben SPD und CDU unmöglich gemacht. Möglicherweise kommt es erst im Jahre 2026 dazu.
Wir halten es nicht für zweckmäßig, eine Forderung, die noch lange nicht erfüllt ist, vom Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aufstellung an mit Inflationsraten und Verlusten beim Niveau der Nettolöhne fortzuschreiben. Und das gerade zu einem Zeitpunkt, in dem der Druck für zehn Euro verstärkt werden könnte und müsste. Die Bedingungen, für zehn Euro (lohnsteuerfrei) zu kämpfen, sind günstiger geworden, seit ein gesetzlicher Mindestlohn mit einer völlig unzureichenden Höhe beschlossen worden ist. Auch ver.di scheint jetzt eher bereit zu sein, die Zehn-Euro-Forderung in den Mittelpunkt zu stellen. Es gilt, den Druck zu verstärken, die Kräfte dafür zu stärken, statt sie erneut zu zersplittern. Dabei hilft, dass die Argumente für einen Mindestlohn von zehn Euro kaum widerlegbar sind, da sie auf der Berechnung des Existenzminimums aufbauen, das sich wiederum hilfsweise auf eine breit akzeptierte Korrektur des Hartz-IV-Niveaus stützt.
Besteuerung des gesetzlichen Mindestlohns mit Lohnsteuer?
Mit der Bündnisplattform fordert die Kampagne ab 2009, dass der gesetzliche Mindestlohn als soziokulturelles Existenzminimum eines Vollzeit beschäftigten Alleinstehenden nicht mit Lohnsteuer (und damit auch nicht mit Kirchensteuer) belegt werden darf. Das Nettolohnniveau bei Zehn-Euro-Mindestlohn steigt dadurch um 152 Euro von 1.177 Euro auf 1.329 Euro. Das entspricht nach den geltenden Maßstäben der Besteuerung einem Bruttolohnniveau von ca. zwölf Euro. Warum soll das für halbwegs akzeptabel gehaltene Existenzminimum eines alleinstehenden Lohnabhängigen auch noch mit Lohnsteuern belegt werden? Die IVG hatte mit ihrer Zustimmung zur Bündnisplattform auch die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns unterstützt. Warum zieht sie ihre Zustimmung jetzt faktisch zurück?
Ist es der Einfluss der Linkspartei, deren Parteivorstand für die Besteuerung des gesetzlichen Mindestlohns mit Lohnsteuer eintritt? Es gebe keine „sachliche Begründung“ für die Lohnsteuerfreiheit. Diese Forderung würde zu Steuerausfällen von 40 Mrd. Euro führen, so der damalige Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch Ende 2009 (http://www.500-euro-eckregelsatz.de/19-2009121972.html). Die Besteuerung des soziokulturellen Existenzminimums ist für die Linkspartei also sachlich geboten. Soll der sogenannte Sozialstaat wirklich durch die Besteuerung des Existenzminimums finanziert werden? Schließt sich die Gewerkschaftslinke dieser Auffassung an?
Warum jetzt zwölf Euro statt zehn Euro pro Stunde als Mindestlohn fordern?
Die IVG nimmt das Jahr 2003 als Bezugspunkt, weil die Forderung nach zehn Euro gesetzlichem Mindestlohn „erstmals … im November 2003 als eine der zentralen Forderungen bei der Mobilisierung zur Großdemonstration der Hunderttausend in Berlin einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt“ worden sein soll. „Generell muss in der Frage der Höhe eines Mindestlohns von dem ausgegangen werden, was zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf dem “üblichen durchschnittlichen‘ Niveau benötigt wird. Heute, gut 10 Jahre nach der Demonstration am 1. Nov. 2003 in Berlin, wären das mindestens 12 €, besser 12,50 €. Stellt man die in diesem Zeitraum (offiziell) stattgefundene Inflation in Rechnung und zählt die in der offiziellen Teuerungsrate nicht enthaltenen zusätzlichen gesetzlichen Verschlechterungen (Steuer- und Sozialabgabenerhöhungen, Zuzahlungen usw. hinzu, reichen heute 10 € nicht aus, um ein existenzsicherndes Entgelt zu haben.“
Die Höhe des Mindestlohns wird also von einem Mindestlohn abgeleitet. Eine Forderung wird aus der Korrektur einer Forderung abgeleitet. Man dreht sich im Kreis. Das soziokulturelle Existenzminimum, das die Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft eines Lohnabhängigen deckt, spielt für die Gewerkschaftslinke keine Rolle.
Zehn-Euro-Mindestlohn: Keine Forderung am 1. November 2003
Dass die Zehn-Euro-Forderung am 1.11.2003 eine zentrale Forderung gewesen sein soll, ist jedoch frei erfunden. Das Bündnis „Alle gemeinsam gegen Sozialkahlschlag“, das den 1.11. organisiert hat, hat in seinem Aufruf weder einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro/Std. verlangt, noch überhaupt einen gesetzlichen Mindestlohn. Die IVG hat den damaligen Aufruf unterschrieben, ihn aber offenbar völlig vergessen. Das Bündnis wandte sich damals in erster Linie gegen den Sozialkahlschlag und lehnte ihn grundsätzlich ab. Die einzige Forderung war: „Wir fordern die umfassende Heranziehung der Unternehmensgewinne und hohen Vermögen zur Finanzierung menschenwürdiger Lebensverhältnisse!“ Auch Rainer Roth, einer der vier Redner der Abschlusskundgebung, Mitglied des Rhein-Main-Bündnisses (RMB) und ab 2004 einer der Hauptvertreter der Forderung nach zehn Euro gesetzlichem Mindestlohn, erwähnte diese angeblich „zentrale Forderung“ nicht. Im Frankfurter Appell, den das Bündnis am 17./18. Januar 2004 verabschiedete, findet man nur die Forderung nach einem „gesetzlichen Mindestlohn, der zum Leben reicht“, ohne Angabe einer Höhe (http://labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/frankfurterappell.pdf).
Die Zehn-Euro-Forderung wurde zum ersten Mal vom Rhein-Main-Bündnis (RMB) mit seiner Stellungnahme vom 1.9.2004 ausführlich begründet (http://www.klartext-info.de/flugblaetter/Rhein-Main-B_Mindeslohn_Thesen.pdf) und erst auf der bundesweiten Aktionskonferenz des Bündnisses am 18./19.September 2004 auf Antrag des RMB in den Frankfurter Appell aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt begann das Bündnis „Alle gemeinsam gegen Sozialkahlschlag“ sich schon aufzulösen. Attac und PDS/WASG als Vorläufer der Linkspartei hatten sich schon zurückgezogen.
Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn war auch keine „zentrale Forderung“ der zwei großen bundesweiten Demonstrationen, die als Reaktion auf die Finanzkrise am 28. März 2009 in Frankfurt (25.000 TeilnehmerInnen) und in Berlin (30.000 TeilnehmerInnen) stattfanden. In ihrem Aufruf, der u.a. von Attac, dem Landesverband Baden-Württemberg von ver.di und der Partei Die Linke unterstützt wurde, wurde nur ein „armutsfester gesetzlicher Mindestlohn“ gefordert, ohne eine Höhe zu nennen. Vertreter des Parteivorstandes der Linkspartei hatten im Vorfeld erklärt, wenn die Forderungen nach zehn Euro Mindestlohn und 500 Euro Eckregelsatz in den Aufruf aufgenommen wurden, könnte die Partei nicht mehr mitmachen (Stellungnahme des Arbeitsausschusses der Gewerkschaftslinken vom 3.5.2009). Es gab aber auf beiden Demonstrationen Blöcke für zehn Euro Mindestlohn, 500 Euro Eckregelsatz und 30-Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich.
Zum 1. Mai 2009 trat die Kampagne für mindestens zehn Euro Mindestlohn/500 Euro Eckregelsatz mit einer Bündnisplattform ins Leben. Wichtige Grundlage dafür war die Broschüre „Hartz IV: ‚Fördern‘ durch Mangelernährung. Warum der Eckregelsatz mindestens 500 Euro und der gesetzliche Mindestlohn mindestens zehn Euro betragen muss“, die von Rainer Roth verfasst und von Klartext e.V. herausgegeben wurde (http://www.klartext-info.de/broschueren/foerdern-durch-mangelernaehrung-a5.pdf).
Die Linkspartei schloss sich erst auf ihrem Parteitag am 20./21. Juni 2009 der Zehn-Euro-Forderung an. Eine zentrale Forderung auf irgendeiner großen bundesweiten Demonstration war die Zehn-Euro-Forderung außer am 3. Juni 2006 (siehe Kasten) nie.
Und noch etwas: Attac und Linkspartei als die stärksten Organisationen, die das Bündnis „Wir zahlen nicht für Eure Krise“ trugen, änderten eigenmächtig das am 6. Januar 2009 in Frankfurt verabschiedete Motto für die Demonstrationen am 28. März 2009. Es bestand allein in der Formel „Wir zahlen nicht für Eure Krise!“. Sie fügten selbstherrlich „Für eine solidarische Gesellschaft“ als Ziel hinzu. Damit erklärten sie die Mindestlohnforderung zum Mittel, eine solidarische Gesellschaft zu verwirklichen. Mit dieser Verknüpfung machten sie die Mindestlohnforderung für ein breites Bündnis unbrauchbar. Sie beschränkten es auf Sozialdemokraten, die mit Hilfe von Umverteilung für Solidarität zwischen Kapital und Arbeit eintreten. Willi van Ooyen, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Hessischen Landtag, rief laut Pressemitteilung des Bündnisses vom 28.3.2009 dazu auf, „Druck (zu) machen für eine solidarische Gesellschaft. Mit der Krise bietet sich jetzt die Chance, einen neuen Weg einzuschlagen hin zu einer Wirtschaftsordnung, die den Menschen dient, nicht dem Profit“. Michael Sommer, Vorsitzender des DGB, drückte es so aus: „Wir brauchen eine Marktwirtschaft mit sozialem Gesicht – eine Marktwirtschaft für Menschen“ (einblick 6/2009). Ein gesetzlicher Mindestlohn ist jedoch kein Schritt zur Solidarität zwischen Käufern und Verkäufern der Ware Arbeitskraft, sondern nur ein Schritt, dem Fall der Löhne unter ein halbwegs annehmbares Existenzminimum entgegenzuwirken.
Das Rhein-Main-Bündnis lehnte es ab, den Aufruf zu unterschreiben und rief zusammen mit dem ABSP, dem Erwerbslosen Forum Deutschland, Tacheles und Klartext das Bündnis 31. Januar ins Leben. Das Bündnis v.a. dieser Organisationen trägt auch die Kampagne für mindestens zehn Euro gesetzlichen Mindestlohn (lohnsteuerfrei)/ 500 Euro Eckregelsatz. So gesehen, wurde die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, ohne Illusionen über Menschenwürde, Gerechtigkeit, Fairness, Solidarität usw., die angeblich damit verwirklicht werden, nie zu irgendeinem Zeitpunkt zu einer zentralen Forderung.
Die bundesweite Demonstration vom 3.6.2006 in Berlin war die erste und bisher einzige große bundesweite Demonstration, deren Organisatoren einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro forderten. Das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), ein wichtiger Organisator dieser Demonstration, hatte die Forderung nach zehn Euro Mindestlohn im März 2006, im Zuge der Vorbereitung dieser Demonstration, vor allem auf Initiative des Rhein-Main-Bündnisses übernommen und sich nicht mehr durch sein prinzipielles Eintreten für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) daran hindern lassen. Die Demonstration wurde nur von einer Minderheit des ehemaligen Bündnisses „Alle gemeinsam gegen Sozialkahlschlag“ organisiert. Attac und PDS/WASG wurden erst spät, als sich abzeichnete, dass es eine große Beteiligung an der Demonstration geben werde, zu Mitaufrufern. An der Demonstration nahmen 20.000 Menschen teil.
Die InitiatorInnen gaben sich den Namen „Bündnis 3. Juni“. Die Mehrheit des Bündnisses vom 1.11.2003 hatte sich um PDS und WASG geschart, die Vorläufer der im Juni 2007 gegründeten Linkspartei, die bis 2008 acht Euro brutto forderte. Alle Kräfte des Bündnisses, die ein strategisches Bündnis mit „den Gewerkschaften“ anstrebten, hatten am Frankfurter Appell mit seinen zehn Euro Mindestlohn kein Interesse mehr. Sie beteiligten sich nicht mehr an den Aktionskonferenzen. Dazu zählte Bernd Riexinger, einer der Sprecher der IVG und spätere Vorsitzende der Linkspartei, der einer der vier Redner auf der Hauptkundgebung am 1.11.2003 war. Dazu zählte auch Willi van Ooyen, der spätere Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Hessischen Landtag, der vorher auf jedem Podium des Bündnisses zu finden war. Sie beteiligten sich schon allein deshalb nicht mehr, weil die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn vom Frankfurter Appell nicht zur Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Menschenwürde ernannt wurde, wie es bei Linkspartei, DGB und später der SPD üblich war.
Ein anderer Flügel des Bündnisses hatte wenig Interesse an einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, weil er sich vor allem dem bedingungslosen Grundeinkommen verpflichtet fühlte, der Abschaffung des Zwangs zur Lohnarbeit und der Zahlung von Grundeinkommen an alle ohne eine Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen (d.h. ohne Bedürftigkeitsprüfung). Der Frankfurter Appell mit seiner Zehn-Euro-Forderung verschwand unter dem Einfluss dieser Strömung ab der Aktionskonferenz vom 3.12.2006, zu der das Bündnis 3. Juni aufgerufen hatte, in der Versenkung (http://www.klartext-info.de/pdf/Stellungnahme_Ffmer_Appell.pdf).
Der Frankfurter Appell spiegelte nicht die Interessen der Mehrheit der Organisatoren des 1.11.2003 wieder. Er war nur einem geschickten Manöver des Rhein-Main-Bündnisses geschuldet, das die 500 Teilnehmer der Konferenz Anfang 2004 überraschte.
Der Frankfurter Appell ging aber auch an seiner eigenen Unreife zugrunde. Er hatte ebenfalls die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung bei der Sozialhilfe verlangt, obwohl nur die Abschaffung der damaligen untragbaren Formen der Bedürftigkeitsprüfung gemeint waren. Seine Initiatoren merkten zu spät, dass sie damit dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) Vorschub geleistet hatten, ohne es zu wissen. Die Forderung nach dem BGE fand immer weitere Verbreitung unter Erwerbslosen, in der Linkspartei und bei Attac. Harald Rein, einer der Sprecher auf der Abschlusskundgebung des 1.11.2003, und damals noch Mitglied des RMB, spielte dabei eine herausragende Rolle.
Warum nicht auch die Zwölf-Euro-Forderung auf den heutigen Stand bringen?
Unseres Wissens wurde die 12-Euro-Forderung zum ersten Mal vom „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ erhoben. „Wir gehörten zu den ersten, die eine konkrete Forderung erhoben, nämlich 12 Euro Bruttostundenlohn bzw. 2.000 Euro Monats-Bruttolohn. Diese Forderung wurde beim 13. Netzwerktreffen im Herbst 2002 in die Plattform aufgenommen“ (http://www.netzwerk-verdi.de/30.0.html). Auch die Sozialistische Alternative (SAV) forderte schon lange vor 2005 12 Euro/Std. bzw. 2.000 Euro brutto mtl. (Sozialistische Zeitung Januar 2005). Der Revolutionär Sozialistische Bund (RSB) hielt ebenfalls schon viele Jahre vor 2009 zwölf Euro für notwendig. Alle diese Organisationen entsandten viele führende Mitglieder in die Linkspartei. Die Zwölf-Euro-Forderung wurde auch auf den Demonstrationen des 28. März 2009 vertreten (http://labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/2009/grossdemo09a.pdf). Müsste also die Zwölf-Euro-Forderung nicht heute fortgeschrieben werden, z.B. auf mindestens 14 Euro? Warum schreibt die IVG nur die Zehn-Euro-Forderung fort, nicht aber die noch ältere Zwölf-Euro-Forderung?
Wenn die Erhöhung einer Forderung vom Alter dieser Forderung abhängt, müsste die Gewerkschaftslinke auch die Forderung nach 500-Euro-Eckregelsatz erhöhen und die Forderung nach der 30-Stundenwoche endlich weiter reduzieren, vielleicht auf die 25-Stundenwoche. Die sogenannte Triade wäre dann nicht länger haltbar.
Kann das „übliche durchschnittliche Niveau“ der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Grundlage der Mindestlohnforderung sein?
„Generell muss in der Frage der Höhe eines Mindestlohns von dem ausgegangen werden, was zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf dem “üblichen durchschnittlichen‘ Niveau benötigt wird.“ Die Zehn-Euro-Forderung soll dem nach Meinung der IVG 2003 für einen Vollzeitbeschäftigten entsprochen haben.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stellt nur einen Teil des soziokulturellen Existenzminimums dar. Die Bedarfspositionen des offiziellen Existenzminimums in Form der Hartz-IV-Regelsätze fassen unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben die Ausgaben für Mobilität, Kommunikation, Freizeit, Verzehr außer Haus usw. Der größte Posten innerhalb der Regelsätze jedoch entfällt auf die Ausgaben für Ernährung. Diese fallen nicht unter die „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“. Sie sind auf eine Einzelperson bezogen, die zu Hause Nahrung zu sich nimmt, ohne dabei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Kritik an der Mangelernährung, die mit Hartz IV allenfalls möglich ist, ist entscheidend für die Forderung nach einem Eckregelsatz von mindestens 500 Euro.
Unterstellen wir, dass die IVG sich nur unklar ausgedrückt hat. Worin besteht das „übliche durchschnittliche Niveau“ bei Ernährung, Kleidung, Wohnungsausstattung, Strom, Mobilität, Freizeit, Kommunikation usw.? Es kann nicht in den korrigierten Bedarfspositionen der Regelsätze bestehen. Denn diese entsprechen nicht dem Durchschnittsverbrauch, sondern dem Verbrauch unterer Verbrauchergruppen. Das „übliche durchschnittliche Niveau“ kann nur im Niveau eines Durchschnittseinkommens bestehen, bei Lohnabhängigen im Niveau des nationalen Durchschnittslohns aller Lohnabhängigen. Dieser betrug 2013 31.019 Euro im Jahr bzw. 2.585 Euro mtl. (Statistisches Bundesamt Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 10, 2013, 57,76). Das Statistische Bundesamt teilt die Bruttolohn- und Gehaltssumme von 2013 in Höhe von 1.158,81 Mrd. Euro durch die Zahl der Arbeitnehmer, die sich auf 37,358 Millionen belief. Das übliche durchschnittliche Niveau (bei einer 38,5-Stundenwoche) beträgt also 15,48 Euro/Std. (2.585 Euro mtl. geteilt durch 167 Stunden mtl.).
Eigentlich müsste die IVG also diesen üblichen Durchschnittslohn als Mindestlohn fordern. Sie tut es nicht, nimmt also ihre eigenen Grundlagen nicht ernst.
Sie erkennt damit indirekt an, dass der Durchschnittslohn eben doch nicht die Grundlage für die Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums eines Lohnabhängigen in Form des gesetzlichen Mindestlohns sein können. Auf das korrigierte Niveau des Hartz-IV-Existenzminimums lässt sie sich dennoch nicht als Grundlage ein.
Da sie keinen Zusammenhang zwischen dem Hartz-IV-Niveau und der Höhe des Mindestlohns akzeptiert, übersieht die Gewerkschaftslinke, dass aus ihrer erhöhten Mindestlohnforderung zwingend eine Erhöhung ihrer Eckregelsatz-Forderung von 500 Euro auf mindestens 600 Euro folgen müsste. Die Höhe des Mindestlohns für einen Alleinstehenden müsste ja als Grundlage das (korrigierte) halbwegs akzeptable Existenzminimum eines Alleinstehenden haben. Abzüglich des Freibetrags für Erwerbstätige von 300 Euro beträgt das anzurechnende Einkommen bei Vollzeit 1.357 minus 300 Euro, also 1.057 Euro. Das übersteigt das korrigierte Hartz-IV-Niveau von 500 Euro Eckregelsatz plus 385 Euro Warmmiete um 172 Euro. Nur ein Eckregelsatz von 600 Euro und eine durchschnittliche Warmmiete von 457 Euro würde dieses Niveau begründen können. Für die Notwendigkeit, den Eckregelsatz auf mindestens 600 Euro zu erhöhen, gibt es jedoch keine Belege, ebenfalls nicht dafür, dass die durchschnittliche Warmmiete eines Erwerbstätigen in Deutschland 457 Euro beträgt.
Ein gesetzlicher Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde deckt nicht einmal die Unterhaltungskosten eines Kleinkindes
Zwölf Euro Mindestlohn sind ebenso wie die zehn Euro ein Lohn, der bei Vollzeitbeschäftigung unterhalb der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft liegt. Beide Löhne enthalten nicht die notwendigen Lebenshaltungskosten für den Nachwuchs der Lohnabhängigen, die Kinder.
Die Existenz der Arbeiterklasse als Klasse wird nur dann gesichert, wenn auch die Existenz ihres Nachwuchses gesichert ist. Die zehn Euro beziehen sich ebenso wie die zwölf Euro nur auf einen für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten halbwegs angemessenen Bedarf.
Für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten, der ein Kind unter sechs Jahren hat, beträgt der Hartz-IV-Bedarf zur Zeit 1.120 Euro, wenn wir von einer Warmmiete von 500 Euro ausgehen (Regelsätze 391 plus 229 Euro und 500 Euro Warmmiete). Die Warmmiete liegt in diesem Fall durchschnittlich höher als bei einem Alleinstehenden.
Der Nettolohn beträgt für Alleinstehende mit einem Kind bei zehn Euro Mindestlohn und 38,5 Stunden 1.222 Euro, bei zwölf Euro 1.411 Euro. In beiden Fällen wird ein Freibetrag für Erwerbstätige in Höhe von diesmal 330 Euro nicht als Einkommen angerechnet. Das anzurechnende Lohneinkommen beträgt also bei zehn Euro 892 bzw. 1.081 Euro bei zwölf Euro. Nur mit dem aus Steuermitteln bezahlten Kindergeld von 184 Euro kommt man bei zwölf Euro über das Hartz-IV-Niveau hinaus, bei zehn Euro nicht einmal damit. Das Lohnniveau allein liegt bei beiden Mindestlöhnen unterhalb der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft, unterhalb des offiziellen Existenzminimums.
Die IVG müsste jedoch bei der Bestimmung des angemessenen Existenzminimums den auch von ihr geforderten Eckregelsatz von mindestens 500 Euro zugrunde legen.
Nehmen wir an, dass der Regelsatz eines Kindes unter 6 Jahren im selben Verhältnis erhöht werden müsste wie der Eckregelsatz gegenüber dem heutigen Eckregelsatz, also um 27,9 %. Der korrigierte Hartz-IV-Bedarf läge bei unveränderten 500 Euro Warmmiete jetzt bei 1.293 Euro (500 Euro plus 293 Euro als Regelsätze und 500 Euro Warmmiete).
Allein erziehende Vollzeitbeschäftigte hätten bei Steuerklasse 2 plus Kindergeld ein Nettoeinkommen von 1411 plus 184 Euro, also 1.595 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 330 Euro würden 1.265 Euro als Lohneinkommen angerechnet.
Das Nettoeinkommen liegt also auf der Basis von zwölf Euro/Std. und Kindergeld unterhalb des von der IVG anerkannten Niveaus eines Existenzminimums. Da Kinder die Eigenschaft haben, älter zu werden, steigt der Gesamtbedarf auch noch, ohne dass Lohn und Kindergeld steigen. Wie kann man einem Mindestlohn, der nicht einmal die Unterhaltskosten eines Kleinkindes deckt, andichten, dass er die Existenz (der Lohnabhängigen) sichert? Das „übliche durchschnittliche Niveau der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ setzt offensichtlich die Kinderlosigkeit voraus.
Mit zwölf Euro nur eine Armutsrente möglich
Auf der Basis von zwölf Euro Mindestlohn ist ferner ebenso wie bei zehn Euro nur eine Armutsrente möglich. Der Jahreslohn auf der Basis von zwölf Euro bringt in Westdeutschland 69 % des Durchschnittslohns aller Versicherten von 34.857 Euro. Daraus folgt eine Rentenzahlung (Rentenwert) von jährlich 0,69 Entgeltpunkten bzw. 19,42 Euro pro Versicherungsjahr (69 % von 28,14 Euro).
2013 hatten männliche Altersrentner durchschnittlich 40,9 Versicherungsjahre. Die Altersrente für Männer auf der Basis von 0,69 Entgeltpunkten pro Jahr läge also in Westdeutschland bei 794 Euro brutto oder rund 710 Euro netto. Ab einer Warmmiete von 320 Euro hätte man einen Grundsicherungsanspruch, wenn man einen Eckregelsatz von 391 Euro akzeptiert. Die IVG fordert jedoch mindestens 500 Euro Eckregelsatz. Ein Mindestlohn von zwölf Euro führt unter durchschnittlichen Bedingungen zu einer Altersrente unterhalb des von der IVG für angemessen erklärten Existenzminimums.
Die Forderung nach zehn Euro wurde von Anfang an als bescheiden bezeichnet, als Armutslohn, da er weder für die Unterhaltungskosten eines einzigen Kindes noch für die Altersrente ausreicht. Wenn man einen Armutslohn fortschreibt, um seine reale Senkung auszugleichen, ergibt sich ebenfalls ein Armutslohn. Es ist eine Beschönigung des heutigen Lohnniveaus, das alles unter den Tisch zu kehren.
Linkspartei und zwölf Euro Mindestlohn
Die Linkspartei hat die Verlagerung auf die 12-Euro-Forderung ermutigt. Schon in ihrem Bundestagswahlprogramm 2013 beschloss sie: „Lohndumping muss verhindert werden: mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro. …. Bis zum Ende der Wahlperiode sollte der gesetzliche Mindestlohn an der Marke »60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes« ausgerichtet werden. Das sind derzeit zwölf Euro“. Bis zum Ende der Wahlperiode, d.h. bis Ende 2017, sind durch CDU und SPD 8,50 Euro Mindestlohn festgeschrieben, weil dieser flächendeckend erst 2017 eingeführt wird. Die Linkspartei möchte dennoch die Mindestlohnforderung bis 2017 auf zwölf Euro erhöhen. Auch sie würde dann faktisch ihre Unterstützung für unsere Zehn-Euro-Kampagne zurückziehen.
Wie kommt man von der „Marke ’60 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes’ auf zwölf Euro Stundenlohn?
Der nationale Durchschnittslohn kann nur auf der Basis der Bruttolohn- und Gehaltssumme eines Jahres errechnet werden, die durch die Zahl der Arbeitnehmer geteilt werden. Wie schon ausgeführt, betrug dieser Durchschnittslohn nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2013 2.585 Euro/mtl. 60 % davon wären 1.551 Euro mtl. Die Bruttolohn- und Gehaltssumme schließt allerdings auch Millionen Teilzeitbeschäftigte usw. ein. Daher besteht die diesem nationalen Durchschnittslohn zugrundeliegende jährliche Arbeitszeit nur 1.313 Stunden (Statistisches Bundesamt 2013, 156), mtl. 109 Stunden bzw. nur 25 Wochenstunden. Für diese (fiktiven) Teilzeitbeschäftigten mit einer 25-Stundenwoche betrug der Stundenlohn 14,23 Euro. Bezieht man den nationalen Durchschnittslohn von 1.551 Euro dagegen auf Vollzeitbeschäftigte mit 38,5 Stunden, kommen wir nur auf 9,29 Euro pro Stunde.
Der Parteivorstand der Linkspartei wollte deshalb 2011 dieses Problem umgehen. Er trat dafür ein, den nationalen Durchschnittslohn zu bestimmen, indem die Bruttolohn- und Gehaltssumme nicht durch die Zahl der Arbeitnehmer, sondern durch die Zahl ihrer geleisteten Arbeitsstunden geteilt wird. 2010 folgte daraus ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,96 Euro (60% von 21,61 Euro) 2013 aber schon 14,20 Euro (60 % von 23,63 Euro) als gesetzlicher Mindestlohn. Hierzu unsere Korrespondenz mit dem damaligen Chefvolkswirt der Linkspartei, Michael Schlecht (http://www.mindestlohn-10-euro.de/2012/01/20/auch-wiederholte-antwort-von-schlecht-entkraftet-unsere-kritik-nicht/).
Niemand aus dem Europäischen Parlament, das diese Formel beschlossen hat, hat jemals auch nur im Traum daran gedacht, Mindestlohnforderungen an dieser „Marke“ auszurichten. Der Durchschnittsanteil des Mindestlohns am nationalen Durchschnittslohn lag vor 2011 bei den Staaten der EU, die einen Mindestlohn haben, bei 38,1 Prozent. Das errechnet sich aus den Angaben von Thorsten Schulten (http://www.dgb.de/extra/wddw2013/++co++62526eda-3033-11e3-84df-00188b4dc422 , Name der Datei: Praesentation-Thorsten-Schulten-Mindestlohn-in-Europa.pdf, Seite 9). Thomas Händel, Abgeordneter der Linkspartei und Mitglied im Europäischen Parlament, hat für diese Probleme eine einfache Lösung. Er erklärte, dass die deutsche Statistik nicht weiterhelfe (http://www.thomas-haendel.eu/de/article/8188.europäische-mindestlöhne-europäische-mindesteinkommen.html). In der Tat. Da die 60-%-Forderung eine europäische Forderung des EU-Parlaments sei, müsse man die Angaben von EUROSTAT heranziehen, des Statistischen Amtes der EU. Hier verwandelt sich der nationale Durchschnittslohn jedoch in den „durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Unternehmen des Industrie und Dienstleistungssektors mit mindestens 10 ArbeitnehmerInnen“. So heißt es in der Erläuterung zur Mindestlohnforderung im Parteiprogramm der LINKEN vom 27.10.2011. Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2010 11,84 Euro/Std. Ausgeklammert aus dem „nationalen Durchschnittslohn“ werden die zahlreichen Vollzeitbeschäftigten in Kleinbetrieben unter zehn Lohnabhängigen sowie die Teilzeitbeschäftigten und Minijobber. In Deutschland gibt es allein 4,8 Millionen Beschäftigte, die ausschließlich geringfügig entlohnt sind. Sie in den nationalen Durchschnittlslohn einzubeziehen, würde den Mindestlohn erheblich nach unten senken. Der „nationale Durchschnittslohn“ auf dieser Grundlage ist nicht mehr national. Wäre er jedoch national, bezöge er sich auf (fiktive) Teilzeitbeschäftigte.
Die Linkspartei weiß selber nicht, wie sie den nationalen Durchschnittslohn bestimmen soll. Sie hat auch nirgendwo einen erläuternden Beschluss dazu gefasst. Doch egal, welche Methode man je nach Lage benutzt, ihn zu berechnen: alle Methoden, die sich an der Formel des Europäischen Parlaments orientieren, sind unbrauchbar.
Warum werden im Übrigen 60 % vom Durchschnittslohn verlangt und nicht 50 %? Die Formel ist willkürlich. Wir halten es ferner für grundsätzlich falsch, das Existenzminimum eines Lohnabhängigen von einem (willkürlichen) Prozentsatz am Arbeitsmarkt gezahlter Löhne abhängig zu machen.
Wir müssen vom soziokulturellen Existenzminimum eines vollzeitbeschäftigten Lohnabhängigen ausgehen, nicht vom Durchschnittslohn eines (fiktiven) Teilzeitbeschäftigten oder dem Durchschnittslohn eines Vollzeitbeschäftigten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Wir bleiben deshalb, wie schon am Anfang ausgeführt, bei unserer Forderung:
Zehn Euro/Std. gesetzlicher Mindestlohn (lohnsteuerfrei).
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne Juni 2014