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Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde,
lohnsteuerfrei, neu gestartet!
hier online
unterschreiben
Die Kampagne für “500 € Eckregelsatz/10 € Mindestlohn“, die auch von
Klartext e.V. unterstützt wird, hat ihren Schwerpunkt seit Anfang April 2011
auf die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto,
lohnsteuerfrei, verlagert. Nach wie vor ist die Forderung nach mindestens 500
Euro Eckregelsatz die Grundlage für die Mindestlohnforderung der Kampagne. Der
Kampagnenrat hat folgende Materialien entwickelt:
Flugblatt (s. unten), Bündnisplattform, Unterschriftenlisten und Aufkleber
können kostenlos über info@klartext-info.de bestellt werden. Ebenfalls das
Transparent. Hier wäre aber eine Spende erwünscht. Wir fordern auf, mit diesen
Materialien aktiv zu werden. Am 1. Mai sind 16.000 Flugblätter in vielen Orten
Deutschlands verteilt worden. 2.500 Aufkleber sind in Umlauf. Das Transparent
kam in zehn Orten am 1. Mai zum Einsatz. Wir fordern auf, in Betrieben und
Arbeitsstätten, in Gewerkschaften und auf Versammlungen, aber auch im privaten
Umfeld Unterschriften für diese Forderung zu sammeln.
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Flugblatt: Für
einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto -
lohnsteuerfrei!
Die Löhne von Millionen Menschen sind
in den letzten Jahren gesunken, nicht zuletzt durch zunehmende Leiharbeit.
Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten zu Löhnen unter zehn Euro.
Und es werden mehr. Gegen asoziales Lohndumping durch das Kapital muss
dringend eine gesetzliche Schranke nach unten eingezogen werden. In einer
repräsentativen Befragung von 5.000 Personen durch ein Frankfurter
Institut (IWAK) sprachen sich 70 % für einen gesetzlichen Mindestlohn in
Höhe von zehn Euro brutto aus (Böckler-Impuls 1/2010). Die Mehrheit will
keine Milliarden Lohnsubventionen durch Hartz IV für Armutslöhner. Sie
will kein Ausbluten der Sozialversicherungen und keine Förderung der
Armut im Alter durch Hungerlöhne. Aber in dieser Demokratie hat eine
Minderheit das Sagen. Sie kämpft verbissen für Löhne, die weit unter
dem Existenzminimum liegen. Des Profits wegen. Warum zehn Euro brutto?
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Gesetzlicher
Mindestlohn von 8,50 Euro liegt oberhalb des jetzigen Hartz-IV-Niveaus,
aber deutlich unterhalb eines für uns annehmbaren Existenzminimums
Rainer Roth, August 2013 |
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen hat Berechnungen vorgelegt, wonach der von DGB und
SPD/Grünen geforderte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro angeblich das
Hartz-IV-Niveau eines Erwerbstätigen um 80 Euro überschreitet.
Sie geht von 382 Euro Regelsatz plus 288 Euro durchschnittlicher von den
Arbeitsagenturen anerkannter Warmmiete aus und kommt so auf ein Hartz-IV-Niveau
eines alleinstehenden Erwerbslosen von 670 Euro.
8,50 Euro ergäben bei einer 38,5-Stundenwoche einen Nettolohn von 1.050 Euro.
Da von dem Nettolohn nur noch der Freibetrag für Erwerbstätige von 300 Euro
abzuziehen sei, um das anzurechnende Einkommen zu erhalten, läge dies bei 750
Euro. Also läge der Nettolohn bei 8,50 Euro brutto deutlich über dem
gegenwärtigen Hartz-IV-Niveau (A-Info August 2013, Nr. 160, am 31.8. noch nicht
auf http://www.erwerbslos.de/a-info.html zu finden).
Wir können bei unseren Berechnungen nicht von
den Daten der Arbeitsagenturen ausgehen.
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Die Werktätigen brauchen mehr Brutto und mehr Netto
Die Pläne zur Senkung der Einkommensteuer sind vorerst vom
Tisch. Die FDP hat den Schwanz eingezogen. Sie versprach Steuersenkungen für
alle, wollte aber in Wirklichkeit ihr Klientel (vor allem gut verdienende
Selbstständige) satt bedienen. Geringverdiener mit 10.000 € im Jahr sollten
nach Angaben der FDP mit 116 € im Jahr entlastet werden, Gutverdiener mit
100.000 € im Jahr jedoch mit 24.376 €. Das ist 69 mal soviel! Die FDP hat
sich der griffigen Parole „Mehr Netto vom Brutto“ bedient, von der sich auch
viele Werktätige angesprochen fühlen. Denn tatsächlich entwickelt sich das
Einkommen der Beschäftigten immer mickriger. Schuld daran sind jedoch nicht in
erster Linie die Steuerabzüge, sondern der andauernde Lohndruck der
Unternehmer. Sie zwingen die Menschen, zu immer niedrigeren Löhnen zu arbeiten.
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Notiz zur
nebenstehenden DGB-Mindestlohn-Forderung
Frankreich - 9 Euro gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2011
Niedrigere Forderungen als 9 Euro zielen darauf ab, dem Kapital in
Deutschland einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Frankreich zu verschaffen.
Der würde auch bei 9 Euro noch bestehen, da die Produktivität
Deutschlands um zehn Prozent über der Frankreichs liegt. Einem
gesetzlichen Mindestlohn von neun Euro in Frankreich entsprechen also zehn
Euro in Deutschland.
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DGB fordert 8,50 € gesetzlichen Mindestlohn
- Der Kampagnenrat "500 Euro Eckregelsatz" nimmt Stellung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
einstimmig beschloss der DGB-Bundeskongress am 18.Mai 2010, einen
gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto, statt wie bisher
(seit 2006) 7,50 Euro zu fordern.
Wir begrüßen es, dass der DGB damit dem jahrelang ausgeübten Druck
nachgibt, die unhaltbare Forderung nach 7,50 Euro endlich fallen zu
lassen.
Claus Matecki erklärte für den Bundesvorstand: "Wer in Vollzeit
arbeitet, muss soviel verdienen, dass er keine staatliche Hilfe benötigt"
(Tagesprotokoll 18.05.2010).
In dieser Allgemeinheit ist die Formel falsch. ...
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Rainer
Roth: Was haben Kinder mit Mindestlöhnen zu tun?
Vortrag
- Frankfurt 17.02.2008
Flugblatt: "Kein Lohn unter 10 Euro!"
"Wie hoch müsste Ihr Lohn mindestens sein, damit Sie
noch bereit wären, dafür zu arbeiten?"
Das wurden Anfang 2006 rund 11.000
Erwerbslose gefragt.
Sie nannten einen Stundenlohn von mindestens 6,80 € netto, d.h.
umgerechnet ca. 10 € brutto.
Die gängigen Mindestlohnforderungen liegen alle darunter. Sie
berücksichtigen offensichtlich nicht die Vorstellungen von
LohnarbeiterInnen.
Ein Alleinstehender hätte mit 10 € brutto einen Nettomonatslohn von
1.122 € (bzw. 1.670 € brutto bei 38,5 Stunden die Woche und 14%
Krankenversicherungsbeitrag).
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Rainer
Roth: Existenzsichernder Mindestlohn?
Vortrag bei Hanauer Sozialforum, DGB-Region
Main-Kinzig, IG Metall Hanau, ver.di Hanau
Hanau 15.11.2006
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