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Hartz IV: "Fördern" durch Kürzen
Zur Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Schulkindern und Jugendlichen mit
Einführung von Hartz IV
1. Auflage, Mai 2008
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung |
5 |
Bündnisplattform |
"Hartz IV - vorsätzliche Kürzungen bei
Schulkindern" |
6 |
Hartz IV - Kürzung des Leistungsniveaus vor allem bei
Schulkindern |
8 |
Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs von Schulkindern unter
14 Jahren |
9 |
Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs von 14- bis
17-Jährigen |
11 |
Warum die Aberkennung des Wachstumsbedarfs? |
12 |
Nur noch zwei Altersklassen - Zurück in die 40er und 50er
Jahre |
18 |
Phrasen pflastern ihren Weg |
19 |
Senkung von Kinderregelsätzen = Förderung der
Eltern? |
21 |
Zurück zur Auffanggrenze? |
24 |
Kein Interesse an Kindern aus Armutsfamilien |
26 |
Anhang |
Mittel für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke im Regelsatz
eines 13-jährigen Schulkindes 1971-2008 |
27 |
Kostenloses Material |
28 |
Einleitung
Vor mehr als drei Jahren hat die Bundesregierung die Regelsätze für 1,4
Millionen Kinder zwischen sieben und siebzehn Jahren gesenkt, die von Hartz IV
leben. Ab 2005 wird der Bedarf von 13-Jährigen mit dem von Säuglingen
gleichgesetzt und der von heranwachsenden Jugendlichen mit dem von erwachsenen
Haushaltsangehörigen. Die Senkung bedeutet: der entwicklungsbedingte
Wachstumsbedarf wird nicht mehr anerkannt. Zweck der Kürzung bei Kindern war,
den Druck auf die Eltern zu erhöhen, Arbeit für Armutslöhne anzunehmen. Die
empörende Tatsache, dass Kindern Mittel für Essen und Trinken entzogen werden,
um Lohn-senkungen zu ermöglichen, hat bis jetzt kaum Aufmerksamkeit gefunden.
Bisher lag die Aufmerksamkeit nahezu ausschließlich auf dem Eckregelsatz von
347 Euro, dem Regelsatz eines Alleinstehenden, von dem alle Regelsätze, auch
die der Kinder, prozentual abgeleitet werden. Der Eckregelsatz ist zweifellos
der Dreh- und Angelpunkt von Hartz IV. Er muss deutlich erhöht werden, unserer
Meinung nach auf mindestens 500 Euro. Damit würden auch die Regelsätze der
Haushalts-angehörigen steigen. Nach der jetzigen Alterseinstufung würden sie
auf 300 Euro bei unter 14-Jährigen und 400 Euro bei 14- bis 17-Jährigen
steigen. Bei einer Erhöhung auf 420 Euro wären es 252 bzw. 336 Euro.
Bundesregierung und Bundestag treten aber nicht einmal dafür ein, dass der
Eckregelsatz mit den Lebenshaltungskosten steigt. Sie setzen sich für die reale
Senkung des Eckregelsatzes ein.
Um die Regelsatzblockade wenigstens etwas aufzubrechen, wollen wir den Hebel
verstärkt bei der Forderung nach Rücknahme der Regelsatzkürzungen vor allem
für Schulkinder ansetzen.
Das ist eine Forderung, die, obwohl eigentlich selbstverständlich, bisher kaum
erhoben wurde.
Mit dieser Broschüre wollen wir dazu beitragen, den Druck auf die
Bundesregierung zu erhöhen, die Regelsatzverordnung zu ändern.
Sieben- bis 13-Jährige müssen wieder 20 % mehr bekommen als unter 7-Jährige,
d.h. 252 Euro.
14- bis 17-Jährige müssen wieder 90 % des Eckregelsatzes (oder 312 Euro)
bekommen statt 80 %.
Mai 2008
Klartext e.V. |
Rhein-Main-Bündnis gegen
Sozialabbau und Billiglöhne |
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