KLARtext zur Kindergrundsicherung

KLARtext zur Kindergrundsicherung

KLARtext begrüßt den taz-Kommentar von Christoph Butterwegge vom 11.02.2019 zu den unsinnigen SPD-Plänen in Sachen „Kindergrundsicherung“. Was ein solches Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) für Kinder bedeuten würde, hat Rainer Roth bereits in einem Vortrag im Jahre 2009 ausgearbeitet: als pdf herunterladen oder

Rainer Roth

500 Euro Kindergrundsicherung
für jedes Kind?

Ein Bündnis, dem u.a. die AWO, Pro Familia, der Kinderschutz-bund und die GEW angehören, fordert eine staatliche Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro pro Kind. „Die Kindergrundsicherung soll an alle Eltern bzw. Kinder (bis zum Alter von 27 Jahren) ausgezahlt werden, unabhängig von ihrem Einkommen“ (Kinder brauchen mehr! http:///www.Kinderarmut-hat-folgen.de/download/090408_Papier_KGS.pdf – nicht mehr zugängig. Heute http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/download/presse/PM_Buendnis_fordert_KGS_2009_04_08.pdf Aktualisierter Vorschlag: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/#).
Die Forderung nach 500 € Kindergrundsicherung spiegelt wider, dass die Reproduktionskosten der Arbeitskräfte in wachsendem Maße nicht mehr über den Verkauf der Arbeitskraft als Ware gedeckt werden.
5,5 Millionen LohnarbeiterInnen verdienen unter 7,50 € (FR 08.12.2007). Alleinstehende haben mit 7,50 € unter durchschnittlichen Bedingungen schon Anspruch auf Hartz IV, wenigstens in Westdeutschland. In einem Lohn von 7,50 € ist kein einziger Cent für Unterhaltungskosten eines Kindes enthalten. Dasselbe gilt für einen Bruttolohn von zehn Euro die Stunde. Er würde zur Zeit rund 20 % über dem Hartz IV-Niveau eines Alleinstehenden liegen. Ein Kind ist davon aber ebenso wenig zu ernähren wie von 7,50 €.
Auch wenn in einer Familie mit zwei Kindern ein Elternteil mit 7,50 € Vollzeit arbeitet und der andere Elternteil einen Minijob hat, reicht der anzurechnende Lohn von beiden gerade mal für den Bedarf der Eltern.
Bisher wird der Bedarf von Kindern in solchen Fällen staatlicherseits mit 164 € Kindergeld gedeckt. Mindestens die Differenz zum sächlichen Existenzminimum von Kindern unter 18 Jahren in Höhe von derzeit 322 € mtl. müsste also bei den z.Zt. 36 Millionen LohnarbeiterInnen im Lohn enthalten. Das ist aber immer weniger der Fall.
Die Unterhaltungskosten von Kindern müssten im Lohn enthalten sein!
Arbeitskräfte altern, verschleißen, sterben usw. und müssen durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden. Gesamtwirtschaftlich muss das Reservoir von Arbeitskräften ständig neu aufgefüllt werden, um alte durch neue Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Ersatz von Arbeitskräften setzt Nachwuchs voraus. Und dieser Nachwuchs besteht eben in den Kindern der Arbeitskräfte. Um die Arbeitskraft also insgesamt wiederherzustellen, genügt es nicht, dass nur die eine Arbeitskraft selbst essen, trinken, wohnen und sich kleiden kann. Auch die Kinder müssen essen, trinken usw. Die Reproduktionskosten, d.h. die Kosten der Wiederherstellung der Arbeitskraft insgesamt, schließen die Unterhaltungskosten von Kindern ein. Das abzustreiten ist gewissermaßen ein betriebswirtschaftlich beschränkter, auf Kurzfristigkeit angelegter Blick, kein volkswirtschaftlicher, auf Langfristigkeit angelegter Blick.
Die Vertreter des Kapitals halten die Unterhaltungskosten von Kindern für eine Sache der staatlichen Sozialpolitik, nicht für einen notwendigen Lohnbestandteil. Das Grundinteresse des Kapitals besteht eben darin, möglichst niemanden über Löhne zu finanzieren, der nicht unmittelbar dazu beiträgt, Kapital zu vermehren. Die Kosten für das Heranwachsen und die schulische Bildung der zukünftigen Arbeitskräfte wollen die Arbeitgeber möglichst in voller Höhe der Gesellschaft als Ganzer aufbürden. Das nützt ihren Profitraten und ihrer darauf beruhenden internationalen Konkurrenzfähigkeit. Wenn man sich darüber beschwert, wird entgegengehalten, dass Löhne Entgelte für die Leistung seien und die entsprechenden Lohnabhängigen eben mehr leisten müssten, wenn sie ihre Kinder ernähren wollen.
Der Standpunkt des Kapitals, dass Kinderarmut nichts mit dem Lohn zu tun habe, wird vom DGB und den Wohlfahrtsverbänden geteilt. Auch die Initiatoren der Kampagne „Kinder brauchen mehr!“ gehen davon aus, dass die Bekämpfung eines Zustandes, in dem die Reproduktionskosten der Arbeitskraft nicht oder nicht ausreichend gedeckt sind, ausschließlich Sache des Staates sei und damit der Millionen Lohnabhängigen selbst, die ihn hauptsächlich finanzieren.
Das Problem der Armutslöhne spiegelt sich im Bewusstsein von Menschen, die Kinder aus beruflichen oder anderen beschränkten Interessen isoliert von ihren Eltern betrachten, als Kinderarmut wider.
Der bisher massivste Vorstoß zu Lohnsubventionen
Die Umsetzung der Forderung nach 500 Euro für jedes Kind, unabhängig vom Lohn, würde es möglich machen, die Unterhaltungskosten von Kindern, sofern sie noch in Löhnen enthalten sind, vollständig daraus zu entfernen. Denn: „Damit (d.h. mit den 500 Euro) wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Aufwachsen benötigen, … aus öffentlichen Mitteln gedeckt.“ Die Deckung der Unterhaltungskosten für den Nachwuchs der bestehenden Arbeitskräfte (die Kinder) aus öffentlichen Mitteln würde den Ausstieg von Arbeitgebern aus Tarifverträgen begünstigen und Lohnsenkungen in breitem Umfang möglich machen. Der Vorstoß ist objektiv der bisher massivste Vorstoß zu Lohnsubventionen. Die 500 Euro Kindergrundsicherung ist eine modifizierte Form des Bedingungslosen Grundeinkommens, angewandt auf Kinder.
Bedingungsloses Grundeinkommen, weil jedes Kind dieses Geld bekommen soll, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Modifiziert, weil die 500 Euro versteuert werden sollen. Das bedeutet, dass BezieherInnen mit niedrigen Löhnen für ihre Kinder eine höhere Netto-Kindergrundsicherung erhalten als Bezieher von Spitzeneinkommen. Der Charakter der Lohnsubvention wird dadurch noch deutlicher.
Da die VertreterInnen der 500 Euro-Kindergrundsicherung sich weigern, einen Zusammenhang zwischen staatlichen Zahlungen für Kinder und Löhnen anzuerkennen, erscheint ihnen die massive Subventionierung von Löhnen als Kampf gegen Kinderarmut. Da sie Armut nicht als Problem der Ökonomie, sondern der Politik behandeln, können sie nicht wahrnehmen, dass ihr Weg, die „Kinderarmut zu bekämpfen“ unter den Bedingungen der Kapitalverwertung ein Weg ist, die Lohnarmut der Eltern zu vergrößern.
Die Vertreter des Kapitals kennen ihre Interessen und die grundlegenden ökonomischen Zusammenhänge besser als die Initiatoren der Kampagne für 500 Euro Kindergeld. Zu Beginn der letzten Krise erklärte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). „Außerdem müssen die Kindergeldsätze an das Sozialhilfeniveau angepasst werden, damit Kinder faktisch aus der Sozialhilfe herausgenommen werden“ (BDA, Presse-Informationen 19.12.01 – PI 85/01: Dr. Hundt zum Niedriglohn). Wieso steht nach Meinung des Dachverbandes aller Arbeitgeberverbände eine Kindergelderhöhung in Zusammenhang mit Niedriglöhnen? „Ein höheres Kindergeld sorgt bei Eltern mit Kindern … dafür, dass sich für sie die Aufnahme einer – auch gering bezahlten – Arbeit lohnt“ (BDA 09.01.2002 . PI 02/02). Höheres Kindergeld begünstigt also Lohnsenkungen. Kindergeld ist eine Form der „Vergesellschaftung“ des Lohns. Die BDA verlangte damals, dass das sächliche Existenzminimum von Kindern voll ausgezahlt wird, damit Armutslöhne für die Eltern akzeptabel werden. Das wären, angewandt auf heute, 322 Euro. Wenn der Staat für den Nachwuchs der Arbeitskräfte aufkommt, brauchen die Unternehmer für ihn keine Lohnkosten mehr aufzubringen.
Beenden 500 Euro das Stigma von Hartz IV?
Das Kapital verkauft sein Interesse an Lohnsenkungen, d.h. an der Steigerung seiner Profitraten, als Kampf gegen die Kinderarmut bzw. aus Kampf für die Herausnahme von Kindern aus Hartz IV. Die Arbeitgeberverbände wollten schon 2001/2002 durch die Verdopplung des Kindergelds Kinder aus der Sozialhilfe herausnehmen.
Die CDU, als Partei des Kapitals, übersetzte damals den Wunsch der BDA in ihr Wahlprogramm von 2002.
„Keine Familie soll nur deshalb, weil sie die Kosten für ihre Kinder nicht aufbringen kann, auf Sozialhilfe angewiesen sein. Familienförderung ist Zukunftsinvestition. … Kinder sollen nicht mehr zu Sozialhilfebedürftigkeit führen“. Das in Familiengeld umgetaufte erhöhte Kindergeld sollte 600 € für Kinder unter drei Jahren und 300 € für Kinder von drei bis unter 18 Jahren betragen.
Die 500 Euro-Kindergrundsicherungs-Forderung toppt alle bisherigen Forderungen. Diesmal wird versprochen, Kinder aus dem Hartz IV-Bezug herauszuholen „Damit (mit der Kindergrundsicherung) werden Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von Hartz IV-Leistungen herausgeholt“, heißt es in der Erklärung von AWO, Kinderschutzbund, GEW-Hauptvorstand usw. Objektiver Hintergrund für die Erhöhung der Kindergeld-Forderung ist, dass der Bedarf an Lohnsubventionen für Kinder sich im letzten Aufschwung vergrößert hat, weil dieser für Lohnabhängige nur Senkungen des Reallohns und wachsende Existenzunsicherheit gebracht hat.
„Weg mit Hartz IV für Kinder“ ist die Parole der Arbeitgeberverbände und der 500 Euro-Kindergeld-Befürworter.
Hier wird zu viel versprochen.
1) Heraus aus Hartz IV – die Rechnung geht nicht auf
Das Existenzminimum eines Kindes beträgt nach dem Siebenten Existenzminimumsbericht bis 2010 mtl. 502 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
a) dem sächlichen Existenzminimum von 322 € für den notwendigen Lebensunterhalt plus Warmmiete und
b) 180 € mtl. für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Das sächliche Existenzminimum von 322 Euro seinerseits wird auf der Grundlage von Hartz IV festgesetzt.
Es zerfällt in einen durchschnittlichen Regelsatz für Kinder unter 18 von 235 Euro plus Unterkunftskosten für 12 m2 Wohnraum in Höhe von 70 € plus 17 € mtl. für Heizkosten.

Der Gesamtbedarf eines Kindes im Hartz IV-Bezug setzt sich jedoch aus Regelsatz plus der anteiligen, tatsächlich gezahlten Warmmiete zusammen. Die von den Arbeitsagenturen gezahlte anteilige Warmmiete ist höher als die vom Finanzministerium als Existenzminimum bezeichnete Warmmiete. Sie beträgt zwischen 113 Euro bei Paaren mit drei minderjährigen Kindern und 190 Euro bei Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind (Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget, Juli 2008, 13). Die durchschnittliche tatsächliche Warmmiete von minderjährigen Kindern ist also 144 Euro, nicht 70 Euro. Die Bundesregierung setzt den steuerlichen Kinderfreibetrag möglichst niedrig an, um mehr Steuern einnehmen zu können. Diesen Maßstab unkritisch zu übernehmen, kann nicht Sache der abhängig Beschäftigten oder ihrer Organisationen sein.
Der tatsächliche Hartz IV-Bedarf eines minderjährigen Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden beträgt
bei einem Kind unter 14 211 €+ 190 € = 401 €
von 14 bis 17 281 € +190 € = 471 €.
211 und 281 Euro betragen die sogenannten Regelsätze. 190 € ist der auf das Kind entfallende Anteil an der Warmmiete.
Bei zwei Kindern beträgt der Gesamtbedarf 340 bzw. 410 €, weil die anteilige Warmmiete sinkt.
Bei Paaren mit einem Kind wäre der Einzelanspruch
für ein Kind unter 14 211 € + 144 € = 355 €
für ein Kind zwischen 14-17 281 € + 144 € = 425 €
Die Beträge sinken bei mehr als einem Kind leicht, da die anteilige Warmmiete bei drei Kindern z.B. auf 113 € fällt.
Das vom Finanzministerium festgesetzte sächliche Existenzminimum von 322 Euro ist also erheblich niedriger als der reale Hartz IV-Bedarf von minderjährigen Kindern.
Wie kann die Auszahlung dieses sächlichen Existenzminimums Kinder aus Hartz IV herausbringen, wenn es im Durchschnitt niedriger ist als der Hartz IV-Bedarf?
2) Der Kindergrundsicherungsvorschlag akzeptiert die zu niedrige Festsetzung des Regelsatzes
Der Betrag von 322 Euro als „sächliches Existenzminimum“ ist inakzeptabel. Er akzeptiert die Kürzung der Regelsätze für Kinder im Alter von 7 bis 17, die mit Einführung von Hartz IV 2005 erfolgte. Wäre sie nicht erfolgt, müsste der durchschnittliche Kinderregelsatz aller Kinder unter 18 Jahren schon 250 € statt 235 € betragen.
Er akzeptiert auch den Regelsatz von 351 € als Maßstab, der auch teilweise von DGB-Gewerkschaften nicht akzeptiert wird. Der Betrag von 351 Euro setzt z.B. die Nicht-Anpassung an die Lebenshaltungskosten voraus. Ver.di fordert 435 €, die GEW mindestens 500 €. Wenn z.B. die GEW die eigene Forderung nach einem Eckregelsatz von 500 € ernst nehmen würde, wären die Regelsätze von Kindern unter 14 nach den bis Juli 2009 geltenden Alterseinstufungen 300 € bzw. 400 € bei Jugendlichen von 14 bis 17. Das zugrunde gelegt, wären wir schon bei einem durchschnittlichen Kinderregelsatz von 322 € angekommen. Zusammen mit den 144 € für die tatsächliche anteilige Warmmiete von Kindern im Hartz IV-Bezug ergäbe das 466 €. Der Paritätische, der federführend die Argumente für eine Regelsatzerhöhung auf 435 € bzw. jetzt 440 € entwickelt hat, kommt auf der Basis der von ihm neu ermittelten Kinderbedarfe auf ein sächliches Existenzminimum für alle Kinder unter 18 von 401 €.

3) Steuerlich anerkannten Betreuungs- und Erziehungsaufwand auszahlen?
Wenn also nur das sächliche Existenzminimum ausgezahlt würde, kommen Kinder nicht aus Hartz IV heraus. Nach dem Wunsch der Vertreter der 500 Euro Kindergrundsicherung sollen sie aus dem Hartz IV-Bezug herauskommen, indem der steuerlich anerkannte Betreuungs- und Erziehungsaufwand in Höhe von monatlich 180 € ausgezahlt wird und in den Lebensunterhalt fließt. Nur wenn diese 180 Euro ausgezahlt werden, würde es für minderjährige Kinder zwischen 29 und 14 fünf Euro mehr geben als mit dem durchschnittlichen Hartz IV-Bedarf.
Die Erklärung nennt selbst den Pferdefuß, nimmt ihn aber nicht wahr: „Solange dies (d.h. die Kostenfreiheit sämtlicher Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung) auf absehbare Zeit nicht gewährleistet ist, muss zusätzlich zum sächlichen Existenzminimum mindestens ein Betrag von zusätzlich 180 Euro bereit gestellt werden.“ (Kinder brauchen mehr, ebda.) Die 180 Euro sollen also dazu dienen, Gebühren für Kindergärten und Kinderkrippen zu zahlen, Zahlungen für Hausaufgabenhilfen, Lernmittel usw.
Die Forderung von 500 Euro Kindergeld setzt voraus, dass der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf als Ware gekauft werden muss bzw. sie fordert 180 Euro als Teil dieser Summe nur, weil sie eben zur Zahlung von Gebühren usw. benutzt werden sollen. Nur wenn Kinder nicht in gebührenpflichtigen Einrichtungen betreut werden, kann die Summe von 180 Euro voll in den Lebensunterhalt fließen. Hieraus kann das Interesse entstehen, Kinder gerade nicht in Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu schicken, da der Betrag nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unabhängig von konkreten Betreuungsaufwendungen als Betreuungsaufwand anerkannt werden muss. Obwohl der Gewerkschaftstag der GEW erst kürzlich die Gebührenfreiheit von Bildungseinrichtungen bekräftigt hat, bedeutet die Forderung nach Auszahlung des steuerlich anerkannten Betreuungs- und Erziehungsaufwandes die faktische Anerkennung von Gebühren.
Die Auszahlung des Betreuungsfreibetrags kann andererseits dazu führen, dass bis zu Höhe Gebühren bezahlt werden müssen, auch von denen, die bisher – wie Hartz IV-BezieherInnen bei Kindergartenbesuch – mangels Einkommen davon befreit worden sind. Die 180 Euro dienen ja dazu, reale Kosten für Kindergärten, Kinderbetreuung usw. abzudecken, nicht dazu, den Lebensunterhalt abzudecken.

4) Kinderarmut ist nicht isoliert von der Armut der Familie zu „therapieren“!
Auch wenn Kinder aus Hartz IV herauskommen würden, weil der Betreuungsbedarf an sie ausgezahlt wird und in den Lebensunterhalt fließt, würden die Eltern dieser Kinder nach wie vor im Hartz IV-Bezug verbleiben. Nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit von Dezember 2007 würde ihr Einkommen abzüglich des nun entfallenden Kindergelds im Durchschnitt nicht ausreichen, um aus Hartz IV herauszukommen (ebda., 26). Da die Armut der Eltern weiter besteht, fließt die Differenz zwischen dem jetzigen Bedarfsniveau und der Kindergrundsicherung von 500 Euro in den Lebensunterhalt der Familie, unterstellt, dass sie in voller Höhe in den Lebensunterhalt fließen kann. Es ist letztlich nicht möglich, die Armut von Kindern unabhängig von der Armut der Familien zu „therapieren“. Letztlich ist hier nichts armutsfest. Die Armut besteht auf einem anderen Niveau weiter.
Wird mit 500 € für jedes Kind die ungleiche Förderung von Kindern beseitigt?
AWO, Kinderschutzbund, GEW -Hauptvorstand usw. behaupten: „Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert.“ Kinder in Hartz IV-Familien z.B. würden 211 bzw. 281 € erhalten, Kinder in Familien mit mittlerem Einkommen nur 164 € Kindergeld, Kinder von Spitzenverdienern/innen dagegen würden mit gut 240 Euro monatlich steuerlich entlastet.
Kinder aus Hartz IV-Familien bekommen neben dem Regelsatz noch die anteilige Warmmiete als Bedarf. Sie bekommen also insgesamt im Schnitt zwischen 355 und 471 Euro plus die weitgehende Kostenfreiheit der Kinderbetreuung. Damit bekommen sie vom Staat mehr als Kinder der wohlhabendsten Manager. Denn die haben höchstens 238 € pro Kind als Steuerersparnis plus möglicherweise die steuerliche Absetzbarkeit für häusliche Kinderbetreuung und Privatschulen.
Die Initiatoren der 500 Euro Kindergrundsicherung glauben jedoch, dass Eltern mit hohem Einkommen die höchsten Leistungen bekommen (vgl. auch Schäfer, Kindergeld für alle, FR 02.02.2009) Wenn man über Hartz IV redet, sollte man sich erkundigen, wie der Kinderbedarf im Hartz IV-Bezug aussieht.
„Wir halten diese Ungleichbehandlung von Kindern für höchst ungerecht. Aus unserer Sicht muss der Staat jedem Kind möglichst gleiche Chancen gewähren.“ (Kinder brauchen mehr!)
Die Initiatoren der 500 Euro-Kindergrundsicherung stellen aus Unkenntnis oder Interesse oder beidem die Verhältnisse auf den Kopf. Die Beschränkung des Blicks auf die „staatliche Förderung“ muss eigentlich zu dem Schluss führen, dass es „ungerecht“ ist, Kinder aus Hartz IV-Familien mehr zu „fördern“ als andere. Die Bekämpfung der ungerechten Ungleichbehandlung durch den Staat erfordert also eigentlich eine Erhöhung der Zahlung an die Gutverdienenden, damit „möglichst gleiche Chancen“ gewährt werden. Da die Erwerbseinkommen ausgeklammert werden, wird übersehen, dass die Lebenshaltungskosten von Kinder von Spitzenverdienern voll im Einkommen der Eltern enthalten sind, also auch nur eine geringere staatliche „Förderung“ notwendig ist. Die Ungleichheit der staatlichen Förderung folgt aus der Ungleichheit der sozialen und ökonomischen Lage.
„Die Grundsicherung würde … zum ersten mal Gerechtigkeit gegenüber allen Kindern walten lassen, weil ihre Zahlung der Lohn- und Einkommensteuer der Eltern unterworfen wäre. Eltern mit niedrigen Einkommen würden die Leistung deshalb voll erhalten, mittlere Einkommen etwas geschmälert und höhere Einkommen würden maximal nur so viel erhalten, wie nach Abzug des höchsten Steuersatzes übrig bliebe. Das bisherige System würde dadurch vom Kopf auf die Füße gestellt. (Claus Schäfer, Ein Kindergeld für alle, FR 02.02.2009)
Kinder aus Hartz IV-Familien erhalten die 500 Euro nicht voll. Die 500 Euro sind anzurechnendes Einkommen. Hartz IV-Kinder bekämen nur durch die Auszahlung des Erziehungsbeitrags mehr als jetzt. Aber nur, wenn keine Betreuungskosten anfallen, die aus dem dafür vorgesehenen Betrag von 180 Euro gedeckt werden müssen.
Kinder von Spitzenverdienern bekommen mehr als vorher, obwohl es nicht notwendig ist. Sie bekommen zusätzlich zu ihrem Spitzeneinkommen 500 Euro pro Kind. Die 500 Euro werden mit dem Spitzensteuersatz plus Solidaritätszuschlag, also mit 47,5% besteuert. Es verbleiben 263 Euro. Heute sind es 238 €.
Je niedriger das zu versteuernde Lohneinkommen ist, desto höher wird das neue Kindergeld. Bei einem realen Steuersatz von 25% würden von 500 Euro KGS nach der Besteuerung 375 Euro pro Kind real übrigbleiben. Bei 10% Steuersatz würden 450 Euro übrigbleiben. Das offizielle sächliche Existenzminimum von 322 Euro wird nicht voll anerkannt, sondern durch Steuern vermindert. Auch die 180 Euro Erziehungsfreibetrag werden mit Steuern belegt, bevor mit diesem Betrag die realen Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern bezahlt werden.
Das Kindergeld erhöht sich gerade für diejenigen Lohnabhängigen, in deren Löhnen die Unterhaltungskosten von Kindern am wenigsten enthalten sind. Die „Gerechtigkeit“ besteht also hier in der „ungleichen Förderung“. Allerdings haben die BezieherInnen von Lohneinkommen nur solange etwas davon, solange sich die Erhöhung des Netto-Kindergelds nicht in Lohnsenkungen für die Eltern niederschlägt (siehe oben). Und die würden anstehen, da hierin für das Kapital der Zweck von Kindergelderhöhungen besteht.
Kindergrundsicherung, Kindergeld und Lohn
Das Kindergeld ist gewissermaßen die Vorstufe zur Kindergrundsicherung. Kindergeld wurde 1936 eingeführt, und zwar als Lohnzuschuss. Arbeiter und Angestellte, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, bekamen ab dem fünften Kind 10 RM, ab 1938 bereits ab dem dritten Kind. Kindergeld war das Eingeständnis, dass allenfalls die Kosten von zwei Kindern im Lohn enthalten waren. Das Kindergeld wurde damals nicht auf die Fürsorgeleistungen angerechnet, weil die Höhe der Unterstützung, unabhängig von der Zahl der Kinder, auf 85 % des Lohns eines ungelernten Arbeiters begrenzt war. Das war die sogenannte Auffanggrenze, die bis 1955 galt. Erst ab dem Krisenjahr 1975 gibt es Kindergeld ab dem ersten Kind in Höhe von 50 DM.
Mit der Einführung bzw. dem Ausbau des Kindergelds wird indirekt zugestanden, dass die jeweils notwendigen Unterhaltungskosten von Kindern in wachsendem Maße nicht im Lohn enthalten sind und deswegen – in welch unvollkommener Form auch immer – über den Staat gedeckt werden müssen. Kindergeld setzt voraus, dass die bis zum Existenzminimum fehlenden Mittel für die Unterhaltungskosten von Kindern im Lohn enthalten sind. Das ist jedoch vielfach nicht der Fall.
Was wäre zu fordern?
Die Lebensverhältnisse vor allem von Kindern aus den unteren Schichten der LohnarbeiterInnen müssen unter anderem deswegen in der Tat dringend verbessert werden. Die Vorschläge zu einer Erhöhung des Kindergelds bzw. der Einführung einer Kindergrundsicherung zeigen indirekt, dass die Lebenshaltungskosten von Kindern immer weniger gedeckt werden, obwohl der Reichtum der Gesellschaft steigt. Sie zeigen an, dass die gegenwärtige kapitalistische Gesellschaft kein wirkliches Interesse an Nachwuchs hat und empören sich zu Recht darüber.
Wenn wir einen Blick in die Zukunft wagen, kann man es jedoch für ausgeschlossen halten, dass es zu Lohnerhöhungen kommen wird, die in wachsendem Maße die Unterhaltungskosten des Nachwuchses an Arbeitskraft berücksichtigen. Selbst im vergangenen Aufschwung, in dem die Gewinne der Unternehmen von 2003 bis 2007 um 85 % gestiegen sind, war das Kapital nicht bereit, steigende Reallöhne zuzulassen und die LohnarbeiterInnen, vor allem aber die Gewerkschaftsvorstände, die einer Erhöhung der Binnennachfrage anhängen, waren nicht in der Lage bzw. nicht willens, die Senkung der Reallöhne zu verhindern. Für die Gewerkschaftsvorstände hatte die Wettbewerbsfähigkeit des Kapitals Vorrang. In der jetzigen Krise, die tiefer ausfallen könnte als die von 1929-1933, werden die Löhne auch absolut sinken.
Dem entgegenzuwirken, muss ein gesetzlicher Mindestlohn durchgesetzt werden, der mindestens zehn Euro beträgt und nicht mit Lohnsteuern belegt wird. Aber auch ein solcher Lohn, bei dem das Kapital mit der Vernichtung von Millionen Arbeitsplätzen droht, reicht nicht, um ein Kind zu ernähren.
Da also Unternehmen die Finanzierung des Nachwuchses an Arbeitskräften über den Lohn ablehnen bzw. immer weniger fähig sind, sie zu zahlen, bleibt nur die Forderung, dass notgedrungen der Staat die Unterhaltungskosten in voller Höhe des Existenzminimums trägt. Also wäre ein Kindergeld in Höhe des (korrigierten und aufgestockten) sächlichen Existenzminimums zu fordern. Das neue Kindergeld müsste also mindestens das Doppelte des jetzigen Kindergelds, d.h. 328 € betragen. Reproduktionskosten von Kindern, die eigentlich Bestandteil des Preises der Ware Arbeitskraft sein müssten, würden damit verstaatlicht. Kindergeld in Höhe des Existenzminimums für Kinder würde dann letztlich von den LohnarbeiterInnen selbst, seien sie beschäftigt, in Rente oder erwerbslos, z.B. über die Mehrwertsteuer bzw. über Lohnsteuern bezahlt. Das ist völlig inakzeptabel.
1. Die Reproduktionskosten von Kindern als zukünftigen Arbeitskräften müssten also über eine Umlage von allen Käufern der Ware Arbeitskraft aufgebracht werden, wenn schon Einzelunternehmen immer weniger fähig sind, Löhne zu zahlen, sie decken. Damit würde das Kindergeld seinen Charakter als Lohnsubvention verlieren, die Lohnsenkungen ermöglicht. Kindergeld würde auf einer anderen Ebene seinen Charakter als Lohnbestandteil behalten. Diese Forderung würde dem Ziel des Kapitals entgegenwirken, Kindergeld zu erhöhen, um Lohnsenkungen für die Eltern durchziehen zu können. Die Verdopplung des Kindergelds würde in erster Linie Lohnabhängigen nützen, die nicht Hartz IV-Berechtigt sind. Denn Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet.
2. Die Auszahlung des Erziehungsfreibetrags ist abzulehnen, da sie die Entwicklungen gerade fördert, Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsaufwand in Waren zu verwandeln oder Gebühren zu erhöhen.
3. Das Ziel, die Lage der Kinder aus Hartz IV-Familien zu verbessern, sollte mit einer Erhöhung aller Regelsätze gewährleistet werden. Wenn der Eckregelsatz auf 500 Euro steigen würde, würden die Beträge für alle Kinder ebenfalls um einen Betrag um die 100 € steigen. Das wäre eine wirkliche „soziale Komponente“, die vor allem unteren Schichten nützt.
4. In den 500 € sind 87€ für Warmmiete enthalten. Der dem heutigen Regelsatz entsprechende Bedarfssatz von minderjährigen Kindern wäre also 413 €, falls der Betreuungsaufwand von 180 Euro voll in den Lebensunterhalt fließt. Das wäre mehr als die Eltern bekommen. Der Bedarf von Säuglingen ist aber nicht höher als der ihrer Eltern, wie der Kinderschutzbund und andere Kindeswohlexperten zu meinen scheinen. Wenn man sich auf die isolierte Bekämpfung der Kinderarmut konzentriert, ist dieses Ergebnis nicht verwunderlich. Ein ähnliches Ergebnis hätte man, wenn das Kindergeld bei Hartz IV-Bezug nicht auf das Einkommen der Kinder angerechnet würde. Dann wäre der durchschnittliche Bedarf eines Kindes, der für den Lebensunterhalt (also ohne anteilige Warmmiete) verwendet werden könnte, also den heutigen Regelsatz entsprechen würde, 235 € plus 164 € oder 399 €. Kinderarmut isoliert von der Armut der Eltern zu „bekämpfen“ funktioniert nicht. Mit der Ermittlung von Bedarf hat das überhaupt nichts mehr zu tun.
Keine übertriebenen Hoffnungen auf die Kindergrundsicherung
Der Staat kann durch gleiches Geld eine formelle Gleichheit herstellen; die Lebensverhältnisse und damit die materielle Basis der Möglichkeiten der Kinder aber bleiben ungleich. Diese Ungleichheit hat sich erheblich vergrößert, weil die Schere der Einkommen immer mehr auseinander driftet. Die Chancen von Kindern und ihren Eltern hängen in erster Linie von der Nachfrage nach Arbeitskraft ab, nicht von staatlicher Förderung über Geldzahlungen. Wenn aber schon die Eltern immer weniger als Arbeitskräfte gebraucht werden, dann erst recht ihre Kinder, also diejenigen, die sie im Arbeitsleben ersetzen sollten. Das sinkende Interesse an Nachwuchs drückt sich auch im Bildungswesen aus bzw. bei Berufsausbildung. Wenn man von Chancen spricht, muss man sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Schluss
a) Das Kindergeld muss deutlich erhöht werden, es muss mindestens verdoppelt werden. Der Erziehungsbeitrag von 180 € mtl. darf nicht in Geld ausgezahlt werden.
b) Da die Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft ein Teil der Lohnkosten sein müssen, muss das erhöhte Kindergeld über eine Umlage von allen Unternehmen erhoben werden. Nur dann entwickelt sich die Kindergrundsicherung nicht zur Lohnsubvention.

Die Initiatoren des Appells für 500 Euro Kindergrundsicherung appellieren an „alle politischen Kräfte in Deutschland“ und den „politischen Mut über Parteigrenzen“ hinweg, „die Priorität ihrer Entscheidungen auf ein gerechtes und gutes Aufwachsen von Kindern (zu) legen“. Neue Hoffnungen sollen ausgerechnet auf die Parteien gerichtet werden, die Kindern in Armutsfamilien mit Einführung von Hartz IV ab dem Schulalter den Wachstums- und Schulbedarf aberkannt haben und sich bis heute weigern, ihn anzuerkennen, allenfalls als Maßnahme im Rahmen eines Konjunkturpakets zur Förderung des Umsatzes von Unternehmen.

10. Mai 2009

Kommentare sind geschlossen.

Copyright © KLARtext-Blog 2024