8,84 Euro gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2017:
Zehn-Euro erst am St. Nimmerleinstag
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2017 um 4 % auf 8,84 Euro steigen. Die nächste Erhöhung würde zum 1.1.2019 in Kraft treten. Vier Prozent ensprechen der Steigerung des durchschnittlichen Tariflohns im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 30 Juni 2016. Diese Steigerung wird auf den gesetzlichen Mindestlohn übertragen. Der Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes wurde ausnahmsweise einbezogen, obwohl er erst nach dem 30. Juni 2016 wirksam wird, wird aber bei der nächsten Erhöhung für 2019 wieder abgezogen.
Nehmen wir an, der gesetzliche Mindestlohn würde auch in den jeweils folgenden Zweijahreszeiträumen um die besagten vier Prozent steigen. Zehn Euro wären dann im Januar 2023 erreicht, also in sieben Jahren. Wahrscheinlich ist jedoch, dass bis dahin wieder eine Wirtschaftskrise „ausbricht“, so dass die durchschnittlichen Tariflöhne nicht um jährlich etwa 2 Prozent steigen. Zu den auch von uns geforderten mindestens zehn Euro wird es also vermutlich erst in mehr als zehn Jahren kommen.
Ver.di fordert die schnelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zehn Euro. Die DGB-Gewerkschaften und ihre gewerkschaftlichen Vertreter in der Mindestlohnkommission haben jedoch einem Modus der Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt, der das wirksam ausschließt.
Wäre es nicht eine Aufgabe aufzuzeigen, dass diese zehn Euro jetzt schon dringend notwendig sind, um den Druck zu erhöhen, das automatisierte Anpassungsverfahren außer Kraft zu setzen?
11. Juli 2016 RR