Diskussion um Grundfreibetrag II: Antwort auf eine Nicht-Antwort

Diskussion um Grundfreibetrag II: Antwort auf eine Nicht-Antwort

Lieber Kollege Didier,

leider muss ich feststellen, dass meine Frage, ob der DGB bei der Festsetzung der Höhe des steuerlichen Existenzminimums auch einen Mehrbedarf für Erwerbstätige zugrundelegt, von Dir auch in Deiner zweiten Mail nicht beantwortet wird. Es war, wie Du richtig schreibst, vielmehr dein „Anliegen, den Blick darauf zu lenken, wie die steuerpolitischen Eckpunkte des DGB … einzuordnen sind“ und zu erläutern, „warum das sächliche Existenzminimum dabei nicht der Dreh- und Angelpunkt aller Ausgangsüberlegungen war“. Es war also Dein Anliegen, eine einfache, unkomplizierte Frage nicht zu beantworten und mich auf andere Themen zu verweisen, was du aber wiederum abstreitest.
Wie auch immer. Ich gehe nach Deiner Nicht-Antwort davon aus, dass der DGB auch nach der dankenswerterweise geforderten Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums den Standpunkt von CDU/CSU und SPD sowie aller anderen Bundestagsparteien teilt, dass ein Mehrbedarf für Erwerbstätige bei der Festsetzung des steuerlichen Existenzminimums nicht zu berücksichtigen ist.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Roth

On 24.01.2017 19:49, Raoul.Didier@dgb.de wrote:

Lieber Kollege Roth,

es war mitnichten meine Absicht Deine bzw. Eure Arbeit in irgendeiner Weise zu verunglimpfen. Auch habe ich mit keinem Wort behauptet, dass in der übersandten Stellungnahme Äußerungen zum steuerlichen Existenzminimum enthalten seien. Auch verweise ich Dich an keiner Stelle auf andere Fragen, mit denen Du Dich besser beschäftigen solltest. Geradezu abenteuerlich finde ich es schließlich, aus einer Äußerung, die nichts weiter besagt, als dass die Bestimmung des sächlichen Existenzminimums alles andere als eine triviale Sache ist, abzuleiten, dass der DGB den Mehrbedarf von Erwerbstätigen nicht anerkenne.

Hingegen war es mein Anliegen, den Blick darauf zu lenken, wie die steuerpolitischen Eckpunkte des DGB – und nichts anderes! – politisch-konzeptionell einzuordnen sind, um zu erläutern, warum das sächliche Existenzminimum dabei nicht der Dreh- und Angelpunkt aller Ausgangsüberlegungen war. Wie ich bereits schrieb, mag man das bedauern oder auch scharf kritisieren. Das aber auf nichts als auf Spekulationen gestützt als Diffamierung einer Diskussion über die Bestimmung der Höhe des Existenzminimum zu deuten, erscheint mir schlicht als böswillig und feindselig. Mir ist gänzlich schleierhaft, wie in dieser Form eine konstruktive inhaltliche Auseinandersetzung zu diesem zweifelsohne wichtigen Thema fortgeführt werden kann.

Mit freundlichem Gruß,

Raoul Didier

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