Archiv 10. Dezember 2017

KLARtext-Veranstaltung: Reichstes Land – niedrigste Rente.

Das wirtschaftlich stärkste und reichste Land Europas glänzt durch niedrigste Renten.

Das war eine Erkenntnis aus dem Vortrag, den Tobias Weißert vom Verein „Klartext“ am 6. September im Bahnhof Langendreer hielt. Wie es dazu kam, dass die Renten auf ein so niedriges Niveau gesunken sind und welche Interessen durch diese niedrigen Renten bedient werden, das wurde ebenfalls sehr deutlich. Weiterlesen

Rhein-Main-Bündnis: Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
Mindestrente, Mindestlohn, Hartz-IV-Eckregelsatz:

Zu den Positionen der Partei „Die Linke“

I. Die Linke fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ab diesem Betrag, so der Entwurf zum Wahlprogramm, soll in der Regel eine Rente von mehr als 1.050 Euro netto erzielt werden können.

Das ist falsch. Weiterlesen

Lohnabstandsgebot und Mehrbedarf für Erwerbstätige

Es ist öfter zu hören, dass mit den Forderungen nach einem Eckregelsatz von mindestens 600 Euro, einem gesetzlichen Mindestlohn von elf Euro (steuerfrei) sowie einer Mindestrente von 1.000 Euro ein Lohnabstandsgebot vertreten und umgesetzt würde. Erwerbslose bzw. RentnerInnen hätten doch die gleichen Bedürfnisse wie Erwerbstätige; einen Unterschied zu machen sei eine Diskriminierung.

Diese Ansicht verkennt, dass das im SGB II (Hartz IV) früher enthaltene Lohnabstandsgebot die untersten Löhne zum unumstößlichen Maßstab für das Regelsatzniveau gemacht hat und damit dessen Senkung zum Ziel hatte. Weiterlesen

Diskussion um Grundfreibetrag: kleinkrämerisch und angesichts des Auftriebs der AfD unklug?

Rainer Roth hat an den DGB-Bundesvorstand zu Händen von Stefan Körtzell geschrieben und um Auskunft gebeten, wie der DGB die Höhe von 11.000 Euro festgesetzt hat und ob der DGB davon ausgeht, dass Erwerbstätige einen Mehrbedarf haben, der steuerfrei zu stellen ist. Im Auftrag von Körtzell antwortete Raoul Didier, der die Fragen nicht beantwortete. Didier erklärte, man solle sich mit anderen Fragen wie z.B. Armut usw. beschäftigen, und über die Festsetzung der Höhe des Existenzminimums zu diskutieren, sei kleinkrämerisch, angesichts des Auftriebs der AfD unklug, Ausdruck von Anmaßung usw. usf. Hier die Mail-Korrespondenz (jüngste Mail zuerst).

Lieber Kollege Didier,

danke für die Zusendung der Stellungnahme des DGB zu einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2013. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass der Regelsatz von Alleinstehenden in Höhe von damals 374 Euro zu niedrig festgesetzt war und begründet das auf 32 Seiten mit einer Fülle von äußerst detaillierten Darlegungen, die deiner und auch meiner Meinung nach nicht kleinkrämerisch sind. Weiterlesen