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Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns - durchaus auch ein Sieg gegen die Kapitalseite!

Aber: Warum nur 8,50? 
Warum flächendeckend erst ab 2017?
Warum so viele Ausnahmen?

 Kommentar von Rainer Roth

Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht vor, einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in West und Ost einzuführen. Doch flächendeckend erst ab dem 1.1.2017, nicht ab dem 1.1.2014. Tarifverträge mit geringeren Löhnen gelten bis 1.1.2017 weiter. Auch Tarifverträge, die bis dahin neu abgeschlossen werden, können den Mindestlohn noch unterschreiten. Nur Beschäftigte, die nicht tariflich bezahlt werden, erhalten „schon“ ab dem 1.1.2015 den gesetzlichen Mindestlohn.

Jahrelang hat sich die Gesamtheit aller Arbeitgeberverbände, unterstützt von den meisten DGB-Gewerkschaften sowie von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gewehrt. Das hat dem Kapital unter dem Deckmantel der Tarifautonomie einen enormen Konkurrenzvorteil in Europa verschafft. Irgendwann musste diese Bastion fallen.

Jetzt geht der Kampf auf dem Boden des gesetzlichen Mindestlohns weiter. Das Kapital und die Große Koalition haben das Ziel, ihn möglichst gering anzusetzen, ihn möglichst spät einzuführen, damit die Inflation ihn schmälert, und möglichst zahlreiche Ausnahmen zuzulassen. „Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Mindestlohns wird es darauf ankommen, mehr Differenzierungen und Abweichungen vom Mindestlohn zu ermöglichen. Hier wird sich die Wirtschaft engagiert in den Gesetzgebungsprozess einbringen“ (BDA PM 063/2013, November 2013). Wenn man sieht, mit welcher Wut alle Verbände der Arbeitgeber selbst gegen einen mickrigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro mobil machen, wird klar, dass das Kapital eine Niederlage erlitten hat. Lohnerhöhungen für 6-7 Millionen Arbeitskräfte vermindern den Profit. Wenn es also nicht mehr möglich ist, einen gesetzlichen Mindestlohn zu verhindern, dann soll es einer sein, der den Schaden für die Profite möglichst gering hält. Die Große Koalition ist den Arbeitgebern dabei schon sehr weit entgegengekommen. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.

Die Arbeitgeber und ihr Anhang fahren die wildesten Argumente auf, um LohnarbeiterInnen zu beweisen, dass ihnen Lohnerhöhungen schaden oder wenigstens nichts nutzen. Man war immer schon „nie auf den eigenen Vorteil“ bedacht, sondern nur auf das „Wohlergehen der MitarbeiterInnen“, denen man doch mit Armutslöhnen „den Einstieg in Arbeit“ (BDA) erleichtern will..

„Keine Arbeitsplätze gefährden“

1,8 Millionen Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel“ - titelt am 21.11. 2013 die FAZ. Das hätten die Fachleute von Schäuble ausgerechnet. Belegen muss man das nicht. Angstmache regiert. Auch Merkel hatte vor einem Mindestlohn gewarnt, der Arbeitsplätze gefährden könnte. Gefährden nicht auch Tarifverträge und alle Lohnerhöhungen Arbeitsplätze? Sollte man nicht auch die Konkurrenz zwischen Unternehmen abschaffen, die ja ebenfalls Arbeitsplätze gefährdet? Wie sieht es mit Produktivitätssteigerungen aus, die Arbeitsplätze gefährden, und mit Krisen? All diese Dinge gefährden Arbeitsplätze selbst von Lohnabhängigen, die nur fünf Euro die Stunde verdienen.

Arbeitskräfte werden nur beschäftigt, wenn ihre Arbeit Unternehmensprofite verspricht. Darum geht es, nicht um Arbeitsplätze als solche. Je niedriger der Lohn, desto höher die Profite und desto größer die Bereitschaft, Arbeitskräfte zu beschäftigen. Je mehr Probleme „die Schwächsten am Arbeitsmarkt“ (BDA) haben, von ihrem Lohn die Miete zu zahlen, desto eher haben sie eine Chance auf einen „Platz zum arbeiten“. Das Kapital ist rücksichtslos gegen Grundbedürfnisse von LohnarbeiterInnen. Die Arbeitgeber sind nur Sachwalter von Arbeitsplätzen, die ihnen Rendite und Konkurrenzvorteile verschaffen. Das Kapital verkauft sein Interesse, möglichst Löhne unter dem Existenzminimum zu zahlen, als Interesse der LohnarbeiterInnen selbst. Es geht darum, sich das Vertrauen der Beschäftigten und den „sozialen Frieden“ zu erhalten. Und weil das nicht ausreicht, muss die Drohung, Hunderttausende zu entlassen, nachhelfen. Oder Originalton BDA: „Der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn ab 2015 wird … bedauerliche Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen.“ Die Drohung mit Arbeitslosigkeit ist das wichtigste Argument des Kapitals. Aber man will auch noch nachweisen, dass Lohnerhöhungen für untere Schichten der Lohnarbeiter ihnen auch so gar nichts bringen.

8,50 Euro unverschämt, da internationaler Spitzenwert?

Deutschland würde sich mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro weltweit ganz vorne einreihen“ erklärte Arbeitsmarktforscher Kluve (FAZ 29.10.2013) Ein Lohn von 8,50 läge bei 62 % des mittleren Lohnes (Medians) aller Arbeitnehmer. Zu den unteren 50 % der Lohnempfänger gehören in Deutschland z.B. 7,7 Millionen schlecht bezahlter Minijobber und Millionen Teilzeitbeschäftigte, die es in diesem Umfang anderswo nicht gibt. Nur deshalb kann ein Armutslohn von 8,50 Euro zum internationalen Spitzenlohn umgefälscht werden. Der Experte Kluve glaubt, dass 8,50 Euro ein höherer Lohn sind als 9,43 Euro in Frankreich. Entscheidend ist nicht das Verhältnis des Mindestlohns zum mittleren Lohn, sondern das Verhältnis des Mindestlohns zu den Kosten der Grundbedürfnisse von Lohnarbeitern. Und die werden mit 1.040 Euro netto nicht ausreichend gedeckt. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass in vielen Großstädten Warmmieten von 500 Euro für Alleinstehende oft nicht leicht zu finden sind. Einen Lohn als Spitzenlohn zu bezeichnen, mit dem man gerade mal die Miete zahlen und kein einziges Kind ernähren kann, ist dreist.

8,50 Euro hilft nicht gegen Armut?

Das Statistische Bundesamt kam zu der großartigen Erkenntnis, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Erwerbstätigen nicht helfen würde. Es seien eh nur 7,7 Prozent der Erwerbstätigen armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 % des mittleren Lohns hat. Die Armutsgefährdung würde mit 8,50 Euro nicht abnehmen. Dass auch schon eine Lohnerhöhung auf mickrige 8,50 Euro für Millionen Lohnarbeiter eine gewisse Erleichterung darstellt, spielt für Statistikexperten keine Rolle.

8,50 Euro hilft nicht aus Hartz-IV heraus?

Unter den 1,3 Mio. „Aufstockern“ sind 900.000, die nicht vollzeitbeschäftigt sind. Die 400.000 Haushalte von Vollzeitbeschäftigten erhalten überwiegend Hartz IV, weil ihre Löhne nicht ausreichen, um ihre Kinder zu unterhalten oder einen arbeitslosen Partner. In Wesentlichen könnten nur die 80.000 Single-Haushalte dem Jobcenter möglicherweise den Rücken kehren (FAZ 19.11.2013). Alle diejenigen, die behauptet haben, alle Aufstocker könnten mit 8,50 Euro (oder auch mit zehn Euro) aus Hartz IV ausscheiden, haben den Experten des Kapitals eine Steilvorlage geboten. Das können sie jetzt genüsslich widerlegen. Was soll der Mindestlohn, so fragen sie, wenn er in den meisten Fällen, nicht mal aus Hartz IV herausführt?

„Mindestlohn macht die meisten Haushalte ärmer“ (FAZ 5.11.2013)

Wie bitte? Klar, reicher macht es sie nicht, aber ärmer? Zwei Experten des DIW haben das herausge“forscht“. Die Stundenlöhne derjenigen, die unter 8,50 Euro verdienen, würden zwar um durchschnittlich 41 % steigen. Real aber würden sie sinken, da 500.000 Arbeitsplätze (warum nicht 1,8 Mio.?) „akut gefährdet“ seien. Berücksichtige man in Modellrechnungen nicht nur die Arbeitsplatzverluste, sondern auch durch Mindestlöhne verursachte Preissteigerungen, dann hätten auch die ärmsten Haushalte mit dem Mindestlohn ein niedrigeres „Realeinkommen“ als ohne. Da der Mindestlohn zu Reallohnsenkungen führe, sollte man doch lieber die Finger von Mindestlöhnen lassen, lautet die Botschaft.

„Ein gesetzlicher Arbeitslohn führt zu Lohndumping“ (FAZ 26.11.2013)

Ein weiterer hochgebildeter Experte hält es ebenfalls für falsch, dass der gesetzliche Mindestlohn „die Situation der Arbeitnehmer verbessert“. Er geht davon aus, dass er zu Lohnsenkungen in nicht-tarifgebundenen Bereichen führt. Sein Maßstab ist der „richterliche Mindestlohn“. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt einen Lohn für „sittenwidrig“, wenn er mehr als ein Drittel unter dem untersten Tariflohn oder ortsüblichen Lohn liegt. Der unterste „sittenwidrige“ Lohn in der Metallbranche von NRW wäre aber schon 9,45 Euro. 8,50 Euro als gesetzlicher Mindestlohn führe also zu Lohnsenkungen in allen Branchen, deren „richterlicher Mindestlohn“ über dem gesetzlichen liegt. Der gesetzliche Mindestlohn bedeute Lohndumping.

Lohndumping ist jedoch nicht die Folge der Unterschreitung eines im Einzelfall richterlich festgelegten sittenwidrigen Lohns. Lohndumping ist die Folge des Konkurrenzkampfs der Unternehmen untereinander, die Folge des Einzelinteresses an Profit. Das BAG fördert Lohndumping statt ihm entgegenzuwirken. Ein Lohn z.B. von 5 Euro gilt nicht als sittenwidrig, wenn der Tariflohn 7,50 Euro beträgt. Das BAG hat solchen Dumpinglöhnen schon immer den Segen des Rechtsstaates gespendet. Der gesetzliche Mindestlohn dagegen schränkt Lohndumping bei unteren Löhnen ein. Warum sonst sind zum Beispiel die Wachunternehmen für einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und halten diesen sogar noch für zu niedrig ?(FAZ 22.11.2013).

„Gewerkschaften fürchten den Mindestlohn“ (FAZ 19.11.2013)

Sie wollen die Tarifverträge aufrechterhalten, in denen sie niedrigeren Löhnen als 8,50 Euro zugestimmt haben. Das sind immerhin 528 von 4.500 Ende 2012 bestehenden tariflichen Lohngruppen (FR 28.11.2013). Das wird von der BDA im Namen der Tarifautonomie begrüßt. Die alte Opposition der IG Metall gegen den gesetzlichen Mindestlohn kommt jetzt in der Befürchtung zum Tragen, dass die Anpassung des Mindestlohns durch eine Kommission, die gewissermaßen Tarifverhandlungen simuliert, dem entgegenwirken könnte, höhere Lohnforderungen in der Metallbranche zu stellen. Wenn Gewerkschafter in dieser Kommission einer Erhöhung des Mindestlohns um 2 % zustimmen, wie sollen sie dann in der Metallbranche eine Forderung von 6 Prozent begründen? Die hochbezahlten leitenden IG-Metall-Funktionäre fürchten um die Sonderstellung der Metallbranche. Doch solange es Tarifverhandlungen in Tarifbezirken gibt, hängt die Höhe der Forderungen vom Willen und der Kampfkraft der dort Beschäftigten ab, nicht von einer siebenköpfigen Mindestlohnkommission.

Mehr als ein mickriger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ist mit den Parteien des Kapitals, die die Große Koalition bilden, derzeit offensichtlich nicht herauszuholen. Dennoch sehen wir für den Prozess vom Koalitionsvertrag zur Gesetzgebung Raum für zusätzliche Forderungen:

1)   Unterstellt man von 2015 bis 2017 eine jährliche Inflationsrate von 2 %, sind 8,50 Euro Anfang 2015 nur noch 8,33 Euro und Ende 2017 nur noch 7,80 Euro „wert“. Damit ist der Mindestlohn 2017 etwa auf britisches Niveau abgesenkt (2013: 7,60 Euro). Das Kapital soll in Deutschland auch beim gesetzlichen Mindestlohn Vorteile, nicht etwa Nachteile im Konkurrenzkampf haben. 2017 wird mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro voraussichtlich jeder alleinstehende Vollzeiterwerbstätige, dessen Warmmiete bei etwas mehr als 300 Euro liegt, einen Hartz-IV-Anspruch haben. Das Regelsatzniveau steigt nämlich ebenso wie die durchschnittlich zu zahlende Warmmiete. Wir fordern den gesetzlichen Mindestlohn ab 1.1.2014.

2)   In letzter Minute“ (FR 28.11.2013) haben Merkel und Gabriel einen Passus in den Koalitionsvertrag eingeführt, der weitreichende Ausnahmen vorsieht, ohne sie genau zu bezeichnen. Die Arbeitgeberverbände waren wieder mal erfolgreich. Möglicherweise gilt der Mindestlohn nicht für Millionen Minijobber, für Langzeitarbeitslose usw.  Wir fordern den gesetzlichen Mindestlohn flächendeckend und ohne Ausnahmen.

3)   Diejenigen, die das Lohnniveau bis jetzt niedrig gehalten haben, die Tarif“partner“, machen der Bundesregierung Vorschläge für zukünftige „Anpassungen“ ab 1.1.2018. Die Arbeitgeber, die Gegner des Mindestlohns, können also die Kommission blockieren. Wir fordern: Der Gesetzgeber soll den gesetzlichen Mindestlohn selbst festsetzen. Die Kommission ist überflüssig.

4)   Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn müssen strafbar sein. Sie dürfen nicht nur als „Ordnungswidrigkeit“ verfolgt werden. Wir fordern: Der Bruch des Mindestlohngesetzes muss erschwert und nicht erleichtert werden.

5)   Ein gesetzlicher Mindestlohn, da offizielles Existenzminimum, darf nicht auch noch mit Lohnsteuern staatlich abgeschöpft werden. Wir fordern: Der gesetzliche Mindestlohn  muss lohnsteuerfrei sein.

Unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro, lohnsteuerfrei, hat nichts an Aktualität verloren. Sie wird mit der Großen Koalition aktueller. Sie ist die wirkliche Gegenposition gegen den kastrierten Mindestlohn, den CDU und SPD vorbereiten.

 
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Stand:11. Dezember 2013