Archiv 16. Dezember 2018

Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 416 Euro!

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4,77 Euro pro Tag für Essen und Trinken!
So „viel“ steht ab 1. Januar 2018 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen zu. So „viel“ geben nämlich die untersten 15 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Essen und Trinken aus: pro Tag 4,16 Euro für Nahrungsmittel und 61 Cent für Getränke.

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